thumbs: Das Viehversicherungswesen im Deutschen Reich

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bcá Schadens gingen in der neuesten Zeit non Preußen auf den 
norddeutschen Bund und von da auf das deutsche Reich über. 
Ueber den gegenwärtigen Stand des Staatsvichversicherunas- 
we>ens un deutschen Reiche und in Preußen s. u. S. 96—99 
Um bieseö Material für Ne ®cs*i*te W @taatga'ie^erMeruna^ 
mcļenè im Zusammenhange zu bringen, war es erforderlich, die seit 
(Snbc W origen unb im Saufe Wese* 3aWuiiberM entßanbencn 
Privatviehversicherungsanstalten vorläufig außer Acht zu lassen. 
Das Bedürfniß der Viehversicherung hatte der Staat anfangs 
geweckt und den Weg dazu gezeigt. Er hatte das Bedürfniß aber 
nur thellwelse, in Bezug auf eine, freilich die gefährlichste Seuche, 
die Rinderpest, befriedigt. Aufgabe von Privataustalten war es nun 
au* ankere, bem Bie^c^er bro^nbe Diilifen in ben 3erci* ihrer 
Thätigkeit zu ziehen. 
Bei einem allgemeinen Vergleiche der Staats- und Privatan 
stalten auf dem Gebiete der Viehversicherung wird man erkennen 
dap die Verwaltungskosten der Staatsanstaltcn sehr gering sind, be-' 
deutend geringer, als bei größeren gegenseitigen Privatanstalten. 
Dabei muß aber zugegeben werden, daß die Kosten zum Theil auf 
Conto anderer Staats- und Verwaltungsausgaben kommen. Denn 
meist dienen die angestellten Beamten nicht ausschließlich dem Vieh- 
versicherungswesen. Die Vcrwaltungskosten der kleinen Lokalviehver- 
sicherungsvereine sind freilich auch sehr gering. — Ein großer Staat 
hat ferner den bedeutenden Vortheil, die Viehversicherungsgesellschaft 
möglichst ausdehnen zu können, wodurch der vielleicht nur an einer 
Stelle auftretende starke Verlust auf eine große Anzahl nicht beschä 
digter Versicherter repartirt.wird. Privatgesellschaften haben aberden 
Vortheil, daß sie die Gefahr meist schärfer abstufen und nach der Höhe 
der Gefahr den zu zahlenden Beitrag berechnen; während die Staats 
versicherungsanstalten von dem Besitzer, welcher ein großes Risiko 
hat, denselben Beitrag verlangen, wie von einem andern, dessen 
Viehstand vielleicht durch die isolirte Lage seines Gehöftes fast keiner 
Gefahr ausgesetzt ist. 
Deutschland folgte dem Auslande in der Errichtung von Privat- 
vlehversicherungsgesellschaften, denn in Frankreich und England bil 
deten sich schon im Anfange des vorigen Jahrhunderts Gesellschaften 
aus, welche bei außerordentlichen, nicht durch das Gesetz der Sterb 
lichkeit gebotenen zufälligen Verlusten z. B. bei Seuchen Ersatz qe- 
wahrten. ' * ö 
In Holstein wurden im Jahre 1799 die ersten Lokalviehver 
sicherungsvereine in's Leben gerufen: die sogenannten Kuhgilden. 
Sie versicherten nur gegen spontane Unglücksfälle, nicht gegen Seuchen 
Am") 20. Februar 1802 wurde in der Herrschaft Scheibt, Kreis 
Solingen. Regierungsbezirk Düsseldorf, eine Anstalt gegründet, welche 
zuerst sowohl gegen Seuchen wie gegen andere zufällige Verluste Ver- 
*) Masius: Lehre der Versicherung.
	        
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