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Belgien.
Im Jahre 1485 wurde vom Erzherzog Maximilian zur Ver
tretung der Handelsinteressen in Antwerpen die erste belgische
Handelskammer gegründet. In der Zeit der französischen Herr
schaft erhielt Belgien ebenso wie Holland Handelskammern, die
nach französischem Vorbild lediglich als begutachtende Organe
der Behörden gedacht waren. Ihre Mitglieder wurden vom Könige
ernannt. Nach der 1830 erfolgten Trennung Belgiens von
Holland wurden die Handelskammern 1841 ■ und 1869 reor
ganisiert; doch blieb die Ernennung der Mitglieder durch den
König bestehen. 1858 wurde durch Gesetz ein oberster Handels
und Gewerberat begründet. Ihm gehörten Vertreter der belgischen
Handelskammern, daneben auch vom König berufene Mitglieder
an. Seine Aufgabe war die Begutachtung der von der Regierung
ihm vorgelegten Fragen und die Stellung von Anträgen für die
Förderung von Handel und Industrie. Die entstehenden Kosten
trug der Staat.
Eine Anfang der 1870er Jahre beginnende Bewegung, welche
die Ernennung der Handelskammermitglieder seitens des Königs
durch Wahlen der Gewerbetreibenden ersetzen wollte, blieb resul
tatlos. Vielmehr wurden im Jahre 1875 durch ein gegen den
heftigen Widerstand einer großen Minorität durchgebrachtes
Gesetz die bestehenden 23 Handelskammern überhaupt aufge
hoben. Der oberste Handels- und Gewerberat blieb mit den not
wendigen Aenderungen in seiner Zusammensetzung bestehen.
Der heutige conseil superieur de l’industrie et du commerce,
der auf dem königl. Erlaß vom 15. Januar 1896 beruht, ist in
Belgien jetzt das einzige offizielle Organ zur Vertretung der
Interessen des Handels und der Industrie. Er besteht aus einer
großen Zahl von Mitgliedern, von diesen wird ein Teil vom
Könige ernannt, die Mehrzahl wird von den Handels- und Ge
werbetreibenden des Landes in indirekter Wahl gewählt. In jeder
Provinz werden die Kaufleute und Gewerbetreibenden, welche
mindestens 20 Fr. Patentsteuer bezahlen, nach der Art ihrer
Betriebe in Gruppen eingeteilt, deren jede eine Anzahl von Pro
vinzialdelegierten zu wählen hat. Die Provinzialdelegierten des
ganzen Landes werden wieder nach ihrer Zugehörigkeit zu den
verschiedenen Branchen in Gruppen eingeteilt, von denen eine
jede eine bestimmte Anzahl von Mitgliedern des conseil superieur
de l’industrie et du commerce wählt. Der Conseil wird vom
Minister für Ackerbau, Industrie und öffentliche Arbeiten be
rufen. Er ist eine beratende Körperschaft, welche die Aufgabe
hat, der Regierung Gutachten über Gesetzesvorlagen usw. zu er
statten. Ein Drittel der Mitglieder kann die Einberufung des
Rates verlangen.
Neben dem offiziellen Ober-Handels- und Industrierat finden
Frühere
Kammern.
Conseil
superieur de
l’industrie
et du
commerce.
Freie Ver
ein igung-en.