fullscreen: Das Baugewerbe in der Volks-, Berufs- und Betriebszählung von 1925

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Zahlenangaben für jede einzelne Bezeichnung sind nicht zu- 
sammengestellt worden, es sind also auch zum Beispiel die Feue- 
rungsmaurer oder die Schornsteinmaurer nicht besonders heraus- 
gehoben worden, offenbar, weil das Statistische Reichsamt glaubte, daß 
eine große Zahl von Feuerungsmaurern sich nicht als solche, sondern 
schlechthin als Maurer bezeichnen würde. Ob diese Annahme be- 
rechtigt war, können wir nicht nachprüfen. Aus dem Gesagten ergibt 
sich, daß die weitere Untersuchung sich nicht an die vom Deutschen 
Baugewerksbund unterschiedenen Berufsgruppen halten, sondern nur 
bis zu der von der amtlichen Statistik durchgeführten Spezialisierung 
vordringen kann. Außer den obengenannten 7 Berufen können noch 
Zahlen zusammengestellt werden für folgende Berufsgruppen: 
Kunststein- und Terrazzoarbeiter, 
Asphaltierer, 
Bauhilfsarbeiter. 
Als Kunststein-und Terrazzoarbeiter wurden die von 
der amtlichen Berufszählung im Wirtschaftszweig 16 „Betonwaren- 
und Betonwerksteinindustrie“ nachgewiesenen Arbeiter unter Aus- 
scheidung der in diesem Wirtschaftszweig beschäftigten Betriebs- 
handwerker (Schlosser, Tischler, Zimmerleute) eingesetzt. 
Die Anzahl der Asphaltierer war nur unter weitgehender 
Zuhilfenahme von Schätzungen festzustellen, da die Asphaltierer von 
der amtlichen Statistik mit den Steinsetzern in einer Rubrik geführt 
werden und auch die Abgrenzung von den Hilfsarbeitern nicht ganz 
eindeutig ist. 
Eine weitere Schwierigkeit ergibt sich dadurch, daß die amtliche 
Berufszählung das Baugewerbe und sämtliche Zweige der sogenannten 
Baunebengewerbe in einem „Wirtschaftszweig“ zusammenfaßt. Die 
von der Berufsstatistik nachgewiesene Zahl von insgesamt 42 546 
Werkmeistern und Polieren enthält dadurch auch die im 
Maler-, Dachdecker-, Steinsetzer- sowie im Zimmergewerbe Be- 
schäftigten und außerdem auch noch die auf die Tapezierer und 
Stubenbohner entfallenden Werkmeister, ohne daß es möglich wäre, 
hier auf Grund der amtlichen Zahlen zu einer Trennung zu kommen; 
bei den Bauhilfsarbeitern liegt es ähnlich. In deren Gesamt- 
zahl von 453000 sind ebenfalls die in den obengenannten Berufs- 
zweigen tätigen Hilfsarbeiter enthalten und müssen daher aus- 
geschieden werden. Erd- und Tiefbauarbeiter hat die Berufs- und 
Betriebszählung der Gruppe c3, der sonstigen, also ungelernten
	        
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