Full text: Zur Wertzollfrage

leicht auf die Prüfungsämter ganz verzichten und von 
vornherein die Zollstellen ermächtigen können, notfalls 
Sachverständige des zugehörigen Handelskammerbezirkes 
zur Entscheidung zuzuziehen. Der Grenzübergang solcher 
Waren, die wegen ihres Gewichtes oder ihrer Unteilbar 
keit eine Bemusterung an das Prüfungsamt nicht zu 
lassen, die aber hinsichtlich der Zulänglichkeit ihrer Wert 
anmeldung nur von erfahrensten Sachverständigen zu 
treffend beurteilt werden können, wird wiederum mög 
licherweise auf bestimmte Zollstellen zu beschränken sein, 
die zur schnellen Zuziehung geeigneter Sachverständiger 
zu befähigen wären. Auf der anderen Seite werden viel 
leicht noch mehr als bisher die Funktionen der Prüfungs 
ämter in der schon jetzt eingeschlagenen Richtung zu er 
weitern sein, wonach an Stelle der konsularischen Beglau 
bigung der Rechnung eines ausländischen Verkäufers 
auch die Beglaubigung durch das Prüfungsamt treten 
kann. 
Neben den bezeichneten Fragen vorbereitender Art 
im weitesten Sinne, neben den dann folgenden Fragen 
nach Wert und Wertunterschieden, nach dem für die Wert- 
zollerhebung zweckmäßigsten Preisstadium, nach der Er- 
läßlichkeit oder Ilnerläßlichkeit der Vetriebsanmeldepflicht, 
nach der Notwendigkeit der konsularischen Beglaubigung, 
nach dem Grade der Entbehrlichkeit und den zu beschränken 
den oder zu erweiternden Funktionen der Prüfungsämter, 
neben derartigen Grundfragen wären später noch wich 
tige Unterfragen zu behandeln, die ebenfalls je nach den
	        
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