Rechnungseinheit, der bei der Goldwährung fixiert, auf 1392 Mark
für ein Pfund Feingold festgesetzt ist.
Aber wir wissen, daß diese Beziehung zum Golde für das Geld
nichts Wesentliches ist, wir wissen, daß, obgleich noch heute an
gesehene Nationalökonomen dergleichen behaupten, von einer
Funktion des Goldes als allgemeiner Wertmaßstab, wozu man
ein allgemein geschätztes Gut brauche, nicht die Rede sein kann.
Von einem „Nennwert" der inländischen Währung kann mau
also nur in ihrem Verhältnis zu einer früheren oder zu einer aus
ländischen Währung sprechen, d. h. von einem Preise, ausgedrückt
in einer früheren oder einer ausländischen Rechnungseinheit. Der
Staat kann -— darin hat Knapp natürlich recht — eine neue Rech
nungseinheit •— Werteinheit sagt Knapp — einführen, doch kann
er ihre „Kaufkraft" nicht bestimmen. Er muß aber, um mit Knapp
zu sprechen, „die neue Werteinheit durch die alte definieren". Doch
könnte er ebensogut die neue Rechnungseinheit an irgendeine aus
ländische anknüpfen, und zwar ganz unabhängig vom Golde.
Er könnte z. B., statt zu sagen, die neue Rechnungseinheit solle
gleich 80 Pfennig nach der alten sein, bestimmen, die neue Rech
nungseinheit solle gleich einem Franken Schweizer Währung sein
— das wäre etwa gleich 81 Pfennig — oder gleich 1 Krone öster
reichische Währung — das wäre etwa gleich 86 Pfennig. Der
Staat setzt dann eben einfach die „Parität" mit einer ausländischen
Währung fest, die durch die Geldpolitik eingehalten werden soll.
Sb diese das vermag, ist eine Frage der auf die Preise von der
(^eldseite aus einwirkenden Amstände, von denen wir oben ge
sprochen haben.
Jedenfalls, auch wenn der Staat die Goldwährung nicht
wiederherstellt, kann er die Rückkehr unserer Währung zur ftüheren
Parität mit den ausländischen herbeiführen. Entgegenstehende
Ansichten, wie sie z. B. Diehl vertreten hat, x ) sind also durchaus
unzutreffend. Es würde sich dabei an den tatsächlichen Verhält-
') „Es wird für Deutschland eine wichtige Aufgabe sein, nach be
endetem Kriege wieder zu den strengen Grundsätzen der Goldwährung, d. h.
öUr Wiederherstellung der Einlösungspflicht der Banknoten, zu kommen.
auf diese Weise kann die Parität der Valuta wieder
hergestellt werden " Jahrbücher für Nationalökonomie, Dezember 1916,
737. Im Gegenteil erst wenn die Parität der Valuta wiederhergestellt
Ab ist eine Goldwährung, d. h. Wiederherstellung der Einlösungspflicht der
Banknoten, wieder möglich.
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