Full text : Mittheilungen aus der Geschäfts- und Sterblichkeits-Statistik der Lebensversicherungsbank für Deutschland zu Gotha für die fünfzig Jahre von 1829 - 1878

II.  Tlieil.  Statistik  der  Sterbefälle.

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bei  denen  an  Altersschwäche  wenigstens  den  zweithöchsten
Rang  (das  Haupt-Eintrittsalter  der  Frauen  ist  das  50.  Lebensjahr) ­
  einnimmt.
Inwieweit  die  durch  Tab.  XIII  eonstatirten  Erfahrungen
mit  den  allgemeinen  übereinstimmen,  mag  die  medicinische
Kritik  entscheiden.

Y.  Kapitel.
Beziehungen  zwischen  dem  ärztlichen  Befund
zur  Zeit  der  Aufnahme  und  der  Todesursache.
Nach  §46  der  Bankverfassung  ist  die  Versicherung  solcher
Personen  ausgeschlossen,  welche  nicht  »einer  guten  Gesundheit
gemessen«.  Aber,  wie  schon  an  anderer  Stelle  (Th.  I.  Kap.  I.)
ausgeführt,  fordert  die  Bank,  wie  alle  anderen  Lebensversicherungsanstalten, ­
  nicht  vollkommene,  oder  ideale,  sondern  sie
fordert  nur  normale  Gesundheit  von  Denen,  die  sie  zur  Versicherung ­
  aufnimmt.  Sie  schliesst  nicht  von  Vorneherein  die
Versicherung  solcher  Personen  aus,  deren  Organismus  irgend
welche  Abweichungen  von  dem  idealen  Organismus  zeigt;  aber
sie  enthält  sich  der  Versicherung  solcher  Personen,  deren  Organismus ­
  eine  Verkürzung  der  normalen  Lebensdauer  befürchten
lässt.  Wo  sie  früher  überstandene  Erkrankungen,  selbst  erhebliche, ­
  constatirt,  prüft  sie,  ob  dieselben  Nachwirkungen  befürchten ­
  lassen,  oder  ob  der  Krankheitsprocess  längere  Zeit
bereits  gänzlich  abgeschlossen  ist,  und  nur  im  letzteren  Falle
gewährt  sie,  wenn  alle  sonstigen  Umstände  günstig  sind,  Versicherung. ­
  Selbst  da,  wo  sie  habituelle  Krankheitsanlagen  entdeckt, ­
  verhält  sie  sich  nicht  a  priori  und  unbedingt  abwehrend;
diese  Anlagen  müssen  nur  jede  Besorgniss  einer  Verkürzung
der  Lebensdauer  ausschliessen.  Endlich  werden  bei  der  Prüfung ­
  der  Aufnahmefähigkeit  selbstverständlich  die  Einflüsse  der
Heredität  sorgfältig  berücksichtigt;  aber  auch  diesen  wird  nur
dann  ein  Gewicht  beigemessen,  wenn  in  dem  einzelnen  Falle
die  Befürchtung,  dass  sie  schädlich  fortwirken  könnten,  nach
ärztlichem  Ermessen  nicht  ausgeschlossen  ist.
Um  nun  die  Richtigkeit  der  Grundsätze,  welche  für  die
Berücksichtigung  oder  Ausserachtlassung  der  bei  der  ärztlichen
Prüfung  zu  Tage  getretenen  irgendwie  bemerkenswerthen  Momente ­
  maasgebend  sind,  controliren  zu  können,  wird  jede
einzelne  Versicherung  ärztlich  charakterisirt  und  zwar,  im
Interesse  der  Statistik  mit  bestimmten  Zeichen.  Diese  Zeichen
werden  auch  an  betreffender  Stelle  den  Zählkarten  aufgeschrieben. ­
  So  lässt  sich  in  Sterbefällen  ermitteln,  ob  und
welche  Beziehungen  sich  zwischen  der  ärztlichen  Charakteristik
zur  Zeit  der  Aufnahme  einerseits  und  der  Todesursache,  der
Versicherungsdauer,  dem  Alter  beim  Tode  u.  s.  w.  andererseits,
ergeben.
Die  Zeichen,  deren  man  sich  bedient,  sind  aber  die  folgenden ­
  :
1.  Gg  bedeutet:  frei  von  allen  erkennbaren  Krankheits-Dispositionen, ­
  völlig  normal  organisât.
2.  Organische  Anomalien  werden  folgendermaasen  bezeichnet: ­

Cp  bedeutet:  Hagerkeit  mit  Spuren  von  phthisischem
Habitus.
Ca  »  Corpulenz  mit  Spuren  von  apoplektischem
Habitus.
Co  »  Verkrümmung  des  Rückgrates.
Cb  »  Eingeweidebruch  vorhanden.

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Habituelle  Krankheits-Anlagen  bezeichnet  man  wie
nachsteht  :
Ac  bedeutet:  Anlage  zu  Katarrh.
Alt  »  Hämorrhoiden  und  Unterleibsplethora,
Varices  u.  Varicocele.
Al  »  Vergrösserte  Leber.
Ag  »  Anlage  zu  Gicht  und  Podagra.
Ar  »  Anlage  zu  Rheumatismus.
Vorerkrankungen  werden  markirt  wie  folgt  ;
Ks  bedeutet:  der  Versicherte  hat  an  Scropheln  gelitten.
Ko  »  der  Versicherte  hat  an  Syphilis  gelitten.
Kr  »  der  Versicherte  hat  an  acutem  Rheumatismus ­
  gelitten.
»  der  Versicherte  hat  an  Lungenentzündung
entweder  überhaupt  zweimal  oder  in  den
letzten  10  Jahren  einmal  gelitten.
»  der  Versicherte  hat  an  Blutspucken  gelitten.
»  der  Versicherte  hat  innerhalb  der  letzten
10  Jahre  an  Wechselfieber  gelitten.
5.  Krankheiten  der  Eltern  und  Geschwister,  wenn
eines  der  Eltern  oder  mindestens  zwei  Geschwister  mit
der  betr.  Krankheit  behaftet  gewesen,  werden  folgendermaasen
  bezeichnet:
Et  bedeutet:  Es  war  Tuberkulose  nachgewiesen.
Ek  »  Es  war  Krebs  nachgewiesen.
Eg  »  Es  war  Gicht,  oder  acuter  Rheumatismus
nachgewiesen.
Eh  »  Es  war  Herzleiden  nachgewiesen.
Ec  »  Es  war  Gehirn-  oder  Geisteskrankheit
nachgewiesen.
Das  Zeichen  Gg  kann  selbstverständlich  nicht  combinât
mit  den  C-  und  M-Zeichen,  wohl  aber  in  Verbindung  mit  den
K-  und  A-Zeichen  Vorkommen.  Schon  hieraus  ergiebt  sich
eine  grosse  Zahl  von  Combinationen.  Aus  der  Möglichkeit
gemeinschaftlichen  Auftretens  der  Zeichen  der  vier  anderen
Klassen  in  den  mannigfaltigsten  Combinationen  ergiebt  sich
eine  sehr  erhebliche  Zahl  von  Klassen.  —  Unsere  Tabelle  Xl\
weiset  288  solcher  Klassen  und  ausserdem  eine  für  die  nicht
charakterisirten  (im  Ganzen  nur  52)  Karten  auf.  Eine  grössere
Zahl  von  Zeichen  und  Zeichen-Combinationen  kam  auf  den
Sterbefallkarten  der  ersten  fünfzig  Jahre  nicht  vor.  Wie  aus
der  Tabelle  ersichtlich,  sind  auch  weitaus  die  meisten  dieser
Klassen  nur  mit  einer  sehr  geringen  Zahl  von  Fällen  besetzt.
Aus  der  Fülle  von  Thatsachen,  welche  diese  Tabelle  enthält, ­
  ist  es  schwer,  einzelne  zu  besonderer  Betrachtung  herauszuwählen. ­
  Die  Tabelle  selbst  aber  unverkürzt  mitzutheilen,
bestimmt  uns  die  Annahme,  dass  sie  vielleicht  der  ärztlichen
Statistik  in  der  einen  oder  anderen  Richtung  werthvolle  Dienste
leisten  könne.  Freilich  wäre  es  zu  dem  Ende  besonders  erwünscht ­
  gewesen,  wenn  wir  gleichzeitig  hätten  angeben  können,
wie  lange  Zwischenräume  zwischen  der  Aufnahme  oder  dem
Zeitpunkte  der  Gesundheitscharakteristik,  und  dem  Tode  in
Folge  der  einen  oder  anderen  Todesursache,  liegen.  Je  grösser
der  Zwischenraum,  je  zweifelhafter  wird  der  ursächliche  Zusammenhang. ­
  Diese  Combination  der  Tabellen  XIV  und  XVII
aber,  welche  beide  an  sich  schon  sehr  umfangreich  sind,  würde
uns  offenbar  zu  weit  geführt  haben.
Bei  der  gerechtfertigten  Scheu,  welche  alle  Lebensversicherungspraktiker ­
  vor  dem  hereditären  Einflüsse  der  1  u  -
berkulose  und  des  Krebses  haben,  wollen  wir  an  dieser
Stelle  in  erster  Linie  neben  einer  Betrachtung  des  Schicksals
Derer,  welche  bei  der  Aufnahme  mit  Gg  bezeichnet  wurden,
einer  Betrachtung  der  bei  den  mit  Et  und  Ek  allein  oder  in
Verbindung  mit  anderen  Zeichen  Charakterisirten  beobachteten
            
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