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man will den Rechtssatz, den Rechtszustand, die
Rechtsanwendung als soziale Phänomene wissen
schaftlich — analytisch — theoretisch verstehen. Was
heißt das Andres, als daß unsere Zeit losstürmt auf
das Ziel einer theoretischen Wissenschaft vom Recht,
für die die Rechtsgeschichte nicht mehr sein kann
als eine der Hilfswissenschaften, für die ein Gesetz
buch oder ein historisch gegebener Rechtszustand
nur Material oder Objekt der Analyse ist auf Grund
einer Theorie des Wesens und der sozialen Bildungs
gesetze des Rechtsphänomens, die allgemein und un
abhängig von jeder solchen konkreten Erscheinungs
form — abstrahierend von deren Besonderheiten —
erfaßt werden kann?
Oder: Haben wir etwa eine historische Ethik in
dem Sinn einer Masse von historischen Detail
forschungen? Gewiß haben wir auch historische
Detailforschungen, und sie bieten uns unentbehrliches
Material. Aber sie sind nur Material für uns, und
alle Arbeit der Zeit gilt dem Aufbau einer Theorie
des Phänomens, einer Soziologie und Psychologie der
Ethik vor allem. Wir haben heute — abgesehen von
der metaphysisch - philosophischen und normativen
Ethik — zunächst eine Genesis der moralischen Ge
fühle, eine Art theoretischer Geschichte derselben.
Sodann eine ethische Sozialpsychologie, die sich
mit der Untersuchung der psychischen Erscheinungen
befaßt, die sich um die ethischen Normen ranken.
Weiters eine Theorie der sozialen Funktion und des
Wesens der ethischen Tatsachen. Nach dem Material
geordnet, kann man von einer historischen, ethnologi-
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