geübt werden muß, wie die Militärpflicht;
wenn die Arbeit von Arbeitsarmeen, Arbeitsregimentern,
Arbeitsbataillonen ausgeführt
werden muß; wenn die Arbeitsbefehle
so erteilt werden wie Kampfbefehle,
mit all .den harten Folgen ihrer Nichtbefolgung;
wenn derjenige, der sich der Arbeit
entzieht, — sei dies auch, z.B., ein Fabrikarbeiter,
der ins Dorf gefahren ist, — ‘als
„Fahnenflüchtiger“, der die Arbeitsfront
verlassen, betrachtet werden muß, — was
bleibt dann von der Freiheit der Arbeit
übrig? Unter diesen Bedingungen ist der
Mensch der Freiheit beraubt, seine Beschäftigung
zu wählen, sich frei zu bewegen, sich
zu erholen, mit einem Wort, ihm ist alles
genommen, was der menschlichen Persönlichkeit
so teuer ist, dazu noch unter Androhung
von schweren Strafen — im Grundsatze
bis zum Tode durch Erschießen — für
Ungehorsam gegenüber denen, die seine
„Vorgesetzten“ sind, die über sein ganzes
persönliches Schicksal verfügen werden.
Eine derartige Organisation der Arbeit,
sagen die Gegner der Militarisierung, sei
die Wiederherstellung der Sklaverei,
nur mit dem Unterschiede, daß sie nicht zugunsten
einer Privatperson, sondern Zzugunsten
des Staates durchgeführt werde.
Das sei die Wiederherstellung der Zeiten
der Sklaverei, nur mit dem Unterschiede,
daß sie im Namen des „Befreiers“ der Arbeit,
der Sowjetregierung, wiederhergestellt
werden.