Full text: Die amerikanische Bankreform

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Die Reformgesetzgebung. 
Distriktseinteilung. 
Das durch das Glass-Owensche Bankreformgesetz geschaffene 
Rediskontierungsinstitut stellt sich nicht als eine Zentralbank, sondern 
als eine Mehrheit von Distriktsbanken dar, welche im wesentlichen 
selbständig ihre Geschäfte betätigen (§ 2). Die einzigen gemein 
samen Organe sind der Bundesreserverat (§ 10) und der Bundes 
reservebeirat (§ 12). Die Zahl der Distriktsbanken ist im Gesetze 
nur annähernd festgelegt, nämlich acht bis zwölf. Innerhalb dieser 
Grenzen ist die Zahl der zu errichtenden Reservebanken sowie die 
Bestimmung ihrer Domizile dem Reservebank Organisationskomitee 
überlassen, das aus dem Schatzsekretär, dem Sekretär für Land 
wirtschaft und dem Kontrolleur der Umlaufsmittel besteht (§ 2). 
Durch das Distriktsbanksystem ist — soweit der Einfluß dieser 
Banken reicht — eine wirtschaftliche Zergliederung der Union 
bewußt herbeigeführt worden, eine gewiß bemerkenswerte Tatsache 
in einer Zeit, in der andere Nationen bestrebt sind, ihr gesamtes 
Wirtschaftsgebiet dem Auslande als eine Einheit gegenüberzustellen. 
Daß wir in Deutschland kein völlig zentralisiertes Noten 
bankwesen besitzen, ist historisch begründet, man konnte bei der 
Errichtung der Reichsbank die wohlerworbenen Rechte der Landes 
notenbanken nicht unberücksichtigt lassen. Keine derartigen Priori- 
rechte hätten in der Union einer Zentralisation entgegengestanden. 
Der Grund der Schaffung des Distriktsbanksystemes war im wesent 
lichen abstrakt-politischer Natur, im Einklang mit den Dezentrali 
sationsprinzipien der herrschenden demokratischen Partei. Der 
Präsident Wilson setzte seinen unbeugsamen Willen für das Viel 
banksystem ein, während die Vertreter der Bankinteressen in der 
Mehrzahl ein Zentralbanksystem nach europäischem Muster befür 
worteten. 
An ökonomischen Gründen ließe sich zugunsten des ge 
schaffenen Ditriktsbanksystemes sagen, daß es gegenüber dem 
bisherigen völlig dezentralisierten Systeme keinen so schroffen 
Wechsel bedeutet, wie ein Zentralbanksystem gewesen sein würde. 
Es hat ferner die Tendenz, die flüssigen Mittel in den betreffenden 
Landesteilen, zu denen sie gehören, zu halten und dem oben kennen 
gelernten Mißstand des Zusammenströmens der Mittel auf den öst 
lichen Kapitalmärkten entgegen zu wirken. Freilich erschwert es 
andererseits auch den Zufluß der Mittel von den östlichen Kapital 
märkten nach den westlichen und südlichen Landesteilen. Wie wir
	        
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