Metadata : Wirtschaftspolitisches Handbuch von Rumänien

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Politische  Verhältnisse

Die  übrigen  Posten  richten  sich  nach  dem  jedesmaligen  Bedarfe.
  Ihre  Höhe  im  Jahre  1916/17  ist  aus  der  nachstehenden

summarischen  Zusammenstellung  ersichtlich:
Ministerrat  74000  Lei
Ministerium  des  Innern  62285000  „
Ministerium  für  Kultus  und  Unterricht  61712000  „
Ministerium  für  Domänen  und  Ackerbau  ....  11685000  „
Ministerium  für  Handel  und  Industrie  4831000
Ministerium  für  öffentliche  Arbeiten  115405000  „
Justizministerium  14965000  „
Finanzministerium  250891000  „
Ministerium  des  Äußeren  3  417000  „
.Kriegsministerium  115  000  000  „
Fonds  für  nachträgliche  und  außerordentliche  Kredite  6463000  „
Zusammen  645718000  Lei

Auf  Grund  bewilligter  Voranschläge  werden  die  Einnahmen
in  ihrer  vollen  Höhe  eingehoben,  da  die  Einhebungs-  und  Regiekosten
im  Ausgabe-Voranschlag  vorgesehen  sind.  Bei  jeder  Einhebung
hat  das  einhebende  Organ  aus  einer  Stammliste  eine  Quittung
auszufertigen,  welche  die  gezahlte  Summe  in  Ziffern  und  Buchstaben ­
  angibt.  Für  Geldzahlungen  und  -Sendungen  an  die  Staatskassen ­
  bestehen  Empfangsbescheinigungen  mit  einem  Abschnitt,  in
welchen  die  empfangene  Summe  in  Ziffern  und  Buchstaben  sowie
der  Titel  der  Zahlung  eingetragen  wird.  Diese  Bescheinigung  entlastet ­
  den  Empfänger  dem  Staatsschätze  gegenüber,  wenn  sie  binnen
24  Stunden  nach  erfolgter  Zahlung  von  dem  berufenen  Organe
unterschrieben  und  vom  Abschnitte  abgetrennt  wird.
Die  Ausgaben  müssen  vor  ihrem  Vollzüge  liquidiert  und  angewiesen ­
  werden.  Die  Liquidation  erfolgt  seitens  des  zur  Verfügung ­
  über  den  betreffenden  Kredit  befugten  Organs  und  setzt  den
Nachweis  der  Bezugsberechtigung  voraus.  Die  Liquidierung  der
Gehälter  und  laufenden  Bezüge  findet  monatlich  statt,  jene  der
Steuerrückerstattungen  auf  Grund  der  Rückforderungseingaben  und
Zahlungsbestätigungen  und  jene  der  vereinbarten  Zahlungen  auf
Grund  des  betreffenden  Vertrages.  Die  Verträge  werden  entweder
aus  freier  Hand  oder  im  Offertwege  abgeschlossen.  Verträge  aus
freier  Hand  dürfen  nur  über  Lieferungen,  Transporte  und  Arbeiten
abgeschlossen  werden,  die  geheim  zu  bleiben  haben  oder  den  Wert
von  10000  Lei  Kapital  oder  3000  Lei  Annuität  nicht  überschreiten,
ferner  über  den  Ankauf  von  Privilegien,  über  Kunst-  und  Präzisionsarbeiten, ­
  über  Versuche,  über  direkt,  ohne  Vermittlung  von
Zwischenhändlern,  gekaufte  Nahrungsmittel,  über  Verkäufe  von
            
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