Full text : Wirtschaftspolitisches Handbuch von Rumänien

96

Politische  Verhältnisse

Albertrag

105  804000  Lei

II.  Allgemeine  Einnahmen:

Direkte  Steuern  57235000  „
Indirekte  Steuern  134600000  „
Stempel  und  Gebühren  34900000  „
Staatsmonopole  101185000  „
Staatliche  Betriebe  156015000  „
S  taatsdomänen  33351000  „
Zusammen  622790000  Lei

Die  Ausgaben  gehen  auf  Rechnung  der  einzelnen  Ressorts
und  werden  Posten  für  Posten  in  den  Voranschlag  eingestellt.  Die  Behörden, ­
  denen  die  einzelnen  Posten  zur  Verfügung  gestellt  werden,
sind  unter  keinen  Umständen  befugt,  diese  Kredite  zu  überschreiten,
auf  Rechnung  derselben  größere  als  die  bewilligten  Beträge  anzuweisen ­
  oder  höhere  Verpflichtungen  einzugehen.  Desgleichen
dürfen  die  für  ein  Ressort  bewilligten  Kredite  nicht  für  ein  anderes
Ressort  und  ebensowenig  die  innerhalb  desselben  Ressorts  bei  den
einzelnen  Kapiteln  und  Artikeln  vorgesehenen  Summen  für  den
Dienst  eines  anderen  Kapitels  oder  Artikels  verwendet  werden.
Wenn  die  bewilligten  Kredite  zur  Bestreitung  der  Diensterfordernisse ­
  nicht  ausreichen,  müssen  Nachtragskredite,  und  wenn  für  einen
Zweck  überhaupt  kein  Kredit  eröffnet  wurde,  außerordentliche  Kredite ­
  angefordert  werden.  Beide  haben  ihre  Grenzen  in  dem  zu
einem  besonderen  Artikel  bewilligten  Kredite  für  Nachtrags-  und
außerordentliche  Erfordernisse,  wobei  jeder  außerordentliche  Kredit
ein  besonderes  Kapitel  des  betreffenden  Ressorts  zu  bilden  hat.  Die
Eröffnung  von  Krediten  auf  Rechnung  der  allgemeinen  Einnahmen
des  Voranschlages  oder  der  im  Vorjahre  nicht  verwendeten  Summen
ist  grundsätzlich  ausgeschlossen.  Die  Nachtrags-  und  außerordentlichen ­
  Kredite  werden  in  der  Regel  von  den  zur  Bewilligung  des
gesamten  Voranschlages  berufenen  Faktoren  in  den  hierfür  festgesetzten ­
  Formen  bewilligt.  Nur  wenn  diese  Faktoren  nicht  tagen,
und  die  betreffenden  Erfordernisse  keinen  Aufschub  dulden,  kann  der
König  im  Rahmen  des  für  Nachtrags-  und  außerordentliche  Kredite
bewilligten  Fonds  solche  Kredite  eröffnen;  doch  müssen  alle  derartigen ­
  Kredite  durch  einen  Gesetzentwurf  der  kompetenten  Körperschaft ­
  in  der  nächsten  Session  zur  nachträglichen  verfassungsmäßigen
Genehmigung  vorgelegt  werden.
Die  erste  Rolle  unter  den  Ausgabeposten  des  Staates  spielt
der  Zinsendienst  der  Staatsschuld.  Der  Stand  der  Staatsschuld ­
  gestaltete  sich  Ende  1916  folgendermaßen:
            
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