Full text : Wirtschaftspolitisches Handbuch von Rumänien

Kreditwesen

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einlagen  entgegenzunehmen,  zu  verwalten  und  zu  verzinsen.  Endlich ­
  wurde  die  Depositenbank  durch  das  Gesetz  vom  5.  April  1900,
M.  O.  9,  ermächtigt,  Kreisen,  Gemeinden  und  sonstigen  mit  Umlagerecht ­
  ausgestatteten  öffentlichen  Korporationen  Darlehen  gegen
Ausgabe  von  Kommunalschuldverschreibungen  zu  gewähren.  Die
Depositen  beliefen  sich  1911  auf  84510116  Lei  in  barem  Gelde  und
auf  338014455  Lei  in  Effekten,  der  Spareinlagenverkehr  betrug
im  Jahre  rund  26000000  Lei  und  der  Stand  der  Spareinlagen  am
Schlüsse  des  Jahres  60190777  Lei.  An  Kommunaldarlehen  wurden
bis  1907  insgesamt  365608229  Lei  gewährt.
Der  Credit  funciar  rural  wurde  zur  Befriedigung  der
Hypothekarkreditbedürfnisse  des  Großgrundbesitzes  durch  das  Gesetz
vom  5.  April  1873  als  wechselseitige  Anstalt  mit  der  Berechtigung
zur  Ausgabe  von  Pfandbriefen  ins  Leben  gerufen.  Er  begann
seine  Tätigkeit  am  I.Juni  1873  mit  der  Beleihung  von  116  Gütern
durch  Begebung  7  %  iger  Pfandbriefe  im  Gesamtbeträge  von
17204100  Lei  zu  einem  Kurse  von  80,9  %.  Ende  1911  waren
3176  Güter  mit  Restdarlehen  von  insgesamt  373806299  Lei  beliehen.
  Begeben  wurden  seit  der  Errichtung  Pfandbriefe  im  Betrage ­
  von  597  409400  Lei,  die  auf  7  %,  5  %  und  4  %  lauteten  und
im  Mittel  100,67,  beziehungsweise  90,3  notierten.  Die  Garantiefonds
  wuchsen  im  Laufe  der  Zeiten  auf  34700015  Lei  an.  Nach
dem  Muster  des  credit  funciar  rural  wurden  drei  weitere  Bodenkreditanstalten
  für  die  städtischen  Hypothekarbedürfnisse  in  Bukarest,
Jassy  und  Craiova  errichtet.  Bis  1907  haben  sie  Hypothekardarlehen
im  Betrage  von  140644200  Lei  bewilligt.  Im  Verkehre  befanden
sich  158066100  Lei  teils  4  teils  5  %  iger  Pfandbriefe.
Die  Parzellierungsbank  „casa  ruralä“  verdankt  ihre
Entstehung  dem  Gesetze  vom  4.  April  1908  und  hat  den  Zweck,
Bauern  die  für  den  Bodenerwerb  nötigen  Kapitalien  zu  beschaffen.
Zur  Erreichung  desselben  ist  sie  mit  einem  Kapitale  von  10000000  Lei
ausgestattet,  von  denen  5000000  Lei  vom  Staate  und  5000000  Lei
von  Privaten  aufgebracht  wurden.  Ferner  hat  sie  die  Berechtigung, ­
  Schuldverschreibungen  (bonuri  rurale)  auszugeben.  Die
Bank  kauft  teils  selbst  Güter,  teils  vermittelt  sie  bloß  die  betreffenden
Transaktionen  zwischen  den  verkaufenden  Großgrundbesitzern  und
den  kaufenden  Bauern,  in  welchem  Falle  sie  den  Marimalpreis
festsetzt  und  nach  vollzogenem  Kaufe  alle  weiteren  Durchführungsmaßnahmen ­
  trifft.  Die  gekauften  Güter  werden  in  unteilbare
Parzellen  von  je  5  ha  zerlegt.  Einem  und  demselben  Bauer  darf
nur  eine  Parzelle  verkauft  werden,  und  auch  dies  nur  dann,  wenn
er  den  Besitz  der  zu  ihrer  Bearbeitung  notwendigen  Viehstücke  und
Werkzeuge  nachweist.  Vorgezogen  werden  Käufer,  welche  keinen
            
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