Die Gesetze der Verteilung.
Buch III.
132
Kapitel II.
Die Grundrente und ihr Gesetz.
Der Ausdruck Grundrente weicht in seinem nationalökonomischen
Sinne — d. h. wenn derselbe so gebraucht wird, wie ich ihn gebrauche,
um jenen Teil des Produkts zu bezeichnen, der den Besitzern von Grund
und Boden oder anderen Naturvorteilen, kraft ihres Eigentumsrechtes
zufällt —> von dem gewöhnlich gebrauchten Worte Rente ab. In einigen
Beziehungen ist der nationalökonomische Sinn enger, in anderen weiter
als der alltägliche Sinn des Ausdruckes.
Enger ist er in folgendem: In gewöhnlicher Redeweise wenden
wir das Wort Grundrente sowohl auf Zahlungen für die Benutzung
von Gebäuden, Maschinen, Wohnungen usw., als auch auf Zahlungen
für den Gebrauch von Grund und Boden oder anderen Naturvorteilen
an, und wenn wir von der Rente eines pauses oder Grundbesitzes
sprechen, trennen wir den Preis für die Benutzung der Verbesserungen
nicht von dem Preise für die Benutzung des bloßen Landes. Im national
ökonomischen Sinne hingegen sind Zahlungen für die Benutzung irgend
welcher Produkte menschlicher Arbeit ausgeschlossen, und von den Ge
samtzahlungen für die Benutzung von Päusern, Landgütern usw. ist
nur derjenige Teil Rente, welcher die Vergütung für die Benutzung des
Grund und Bodens ausmacht, während der für den Gebrauch der
Gebäude oder sonstiger Verbesserungen bezahlte Teil vielmehr Zins
ist, da er eine Vergütung für die Benutzung von Kapital darstellt.
Weiter ist er in folgendem: Im gewöhnlichen Sinne sprechen
wir nur von Rente, wenn Eigentümer und Nutznießer verschiedene
Personen sind. Im nationalökonomischen Sinne aber wird auch da
von Rente gesprochen, wo dieselbe Person zugleich Eigner und Nutz
nießer ist. Im letzteren Falle wäre das, was er erhielte, falls er sein
Land an jemand anders verpachtete, Rente, während der Ertrag feiner
Arbeit und feines Kapitals derjenige Teil seines Einkommens ist, welchen
beide ihm eintragen würden, falls er sein Land pachten müßte, anstatt
es selbst zu besitzen. Die Rente kommt auch in dem Verkaufspreise zum
Ausdruck, wird Land gekauft, so ist der Kaufpreis des Eigentumsrechts
oder des Rechts auf immerwährende Benutzung eine umgewandelte
oder kapitalisierte Rente. Kaufe ich Land zu einem niedrigen Preise
und behalte es, bis ich es zu einem hohen Preise verkaufen kann, so
bin ich reich geworden, nicht durch den Lohn für meine Arbeit oder durch
die Zinsen für mein Kapital, sondern durch die Vermehrung der Rente.
Kürz, sie ist derjenige Anteil an den produzierten Gütern, welchen das
ausschließliche Recht auf den Gebrauch von Naturvorteilen dem Eigen
tümer gewährt. Überall wo das Land einen Tauschwert hat, gibt es
auch Rente im nationalökonomischen Sinne des Worts. Aberall wo
Land, das einen Wert besitzt, benutzt wird, sei es vom Eigentümer oder