Full text: Fortschritt und Armut

Die Gesetze der Verteilung. 
Buch III. 
132 
Kapitel II. 
Die Grundrente und ihr Gesetz. 
Der Ausdruck Grundrente weicht in seinem nationalökonomischen 
Sinne — d. h. wenn derselbe so gebraucht wird, wie ich ihn gebrauche, 
um jenen Teil des Produkts zu bezeichnen, der den Besitzern von Grund 
und Boden oder anderen Naturvorteilen, kraft ihres Eigentumsrechtes 
zufällt —> von dem gewöhnlich gebrauchten Worte Rente ab. In einigen 
Beziehungen ist der nationalökonomische Sinn enger, in anderen weiter 
als der alltägliche Sinn des Ausdruckes. 
Enger ist er in folgendem: In gewöhnlicher Redeweise wenden 
wir das Wort Grundrente sowohl auf Zahlungen für die Benutzung 
von Gebäuden, Maschinen, Wohnungen usw., als auch auf Zahlungen 
für den Gebrauch von Grund und Boden oder anderen Naturvorteilen 
an, und wenn wir von der Rente eines pauses oder Grundbesitzes 
sprechen, trennen wir den Preis für die Benutzung der Verbesserungen 
nicht von dem Preise für die Benutzung des bloßen Landes. Im national 
ökonomischen Sinne hingegen sind Zahlungen für die Benutzung irgend 
welcher Produkte menschlicher Arbeit ausgeschlossen, und von den Ge 
samtzahlungen für die Benutzung von Päusern, Landgütern usw. ist 
nur derjenige Teil Rente, welcher die Vergütung für die Benutzung des 
Grund und Bodens ausmacht, während der für den Gebrauch der 
Gebäude oder sonstiger Verbesserungen bezahlte Teil vielmehr Zins 
ist, da er eine Vergütung für die Benutzung von Kapital darstellt. 
Weiter ist er in folgendem: Im gewöhnlichen Sinne sprechen 
wir nur von Rente, wenn Eigentümer und Nutznießer verschiedene 
Personen sind. Im nationalökonomischen Sinne aber wird auch da 
von Rente gesprochen, wo dieselbe Person zugleich Eigner und Nutz 
nießer ist. Im letzteren Falle wäre das, was er erhielte, falls er sein 
Land an jemand anders verpachtete, Rente, während der Ertrag feiner 
Arbeit und feines Kapitals derjenige Teil seines Einkommens ist, welchen 
beide ihm eintragen würden, falls er sein Land pachten müßte, anstatt 
es selbst zu besitzen. Die Rente kommt auch in dem Verkaufspreise zum 
Ausdruck, wird Land gekauft, so ist der Kaufpreis des Eigentumsrechts 
oder des Rechts auf immerwährende Benutzung eine umgewandelte 
oder kapitalisierte Rente. Kaufe ich Land zu einem niedrigen Preise 
und behalte es, bis ich es zu einem hohen Preise verkaufen kann, so 
bin ich reich geworden, nicht durch den Lohn für meine Arbeit oder durch 
die Zinsen für mein Kapital, sondern durch die Vermehrung der Rente. 
Kürz, sie ist derjenige Anteil an den produzierten Gütern, welchen das 
ausschließliche Recht auf den Gebrauch von Naturvorteilen dem Eigen 
tümer gewährt. Überall wo das Land einen Tauschwert hat, gibt es 
auch Rente im nationalökonomischen Sinne des Worts. Aberall wo 
Land, das einen Wert besitzt, benutzt wird, sei es vom Eigentümer oder
	        
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