Full text : Fortschritt und Armut

Die  Anwendung  des  Heilmittels.

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Buch  VIII.

die  gehörige  Benutzung  des  Bodens  erforderlich  wäre,  ist  das  Gegenteil ­
  der  Lall.  Das  Land  als  Privatbesitz  zu  behandeln,  steht  der  gehörigen
Ausnutzung  im  Wege.  Würde  das  Land  als  öffentliches  Eigentum
behandelt,  so  würde  es  benutzt  und  verbessert  werden  sobald  es  nötig
ist,  aber  wenn  es  als  Privatbesitz  behandelt  wird,  so  darf  der  persönliche
Eigentümer  andere  verhindern,  das  zu  gebrauchen  und  zu  verbessern,
was  er  nicht  selbst  gebrauchen  oder  verbessern  will.  Bricht  über  den
Besitz  ein  Streit  aus,  so  liegt  das  wertvollste  Land  jahrelang  brach;
in  vielen  Teilen  Englands  wird  die  Verbesserung  eingestellt,  weil  die
Güter  Lideikommiß  sind  und  für  Verbesserungen  keine  Sicherheit  geboten ­
  werden  kann,  und  große  Strecken  Landes,  die,  wenn  sie  öffentliches ­
  Eigentum  wären,  mit  Gebäuden  und  Saaten  bedeckt  sein  würden,
liegen  müßig,  um  die  Laune  des  Eigentümers  zu  befriedigen.  jZu  den
dicht  bewohnten  Teilen  der  Vereinigten  Staaten  ist  genug  Land  vorhanden, ­
  um  die  drei-  oder  vierfache  Bevölkerung  zu  erhalten,  aber  es
liegt  jetzt  unbenutzt,  weil  dessen  Eigentümer  auf  höhere  Preise  hallen,
und  die  Einwanderer  werden  über  dieses  unbenutzte  Land  Hinweggetrieben, ­
  um  Wohnsitze  zu  suchen,  wo  ihre  Arbeit  weit  weniger  ergiebig
sein  wird.  In  jeder  Stadt  kann  man  aus  demselben  Grunde  wertvolle
Plätze  unbenutzt  sehen,  wenn  die  beste  Verwendung  des  Grund  und
Bodens  die  Probe  ist,  dann  ist  der  Privatbesitz  am  Grund  und  Boden
verurteilt,  wie  er  durch  jede  andere  Erwägung  verurteilt  ist.  Es  ist  eine
ebenso  verderbliche  und  unsichere  Weise,  die  gehörige  Benutzung  des
Bodens  zu  sichern,  wie  das  Niederbrennen  von  päusern  es  ist,  um
Schweine  zu  braten.

Kapitel  II.
Wie  gleiche  Rechte  auf  den  Grund  und  Boden  in  Anspruch  genommen
und  gewahrt  werden  können«
wir  haben  den  Mangel  und  die  Leiden,  die  überall  unter  den
arbeitenden  Klassen  herrschen,  die  häufigen  Krisen,  den  Mangel  an
Beschäftigung,  die  Stagnation  des  Kapitals,  die  mit  dem  materiellen
Fortschritt  immer  stärker  auftretende  Tendenz  der  Löhne  nach  dem
Pungerpunkte  auf  den  Umstand  zurückgeführt,  daß  der  Grund  und
Boden,  auf  dem  und  von  dem  alle  leben  müssen,  zum  ausschließlichen
Besitz  einiger  gemacht  ist.
wir  haben  gesehen,  daß  es  kein  denkbares  Peilmittel  für  diese
Übel  gibt  als  die  Beseitigung  ihrer  Ursache;  wir  haben  gesehen,  daß
der  Privatbesitz  am  Grund  und  Boden  in  der  Gerechtigkeit  keinen  palt
hat,  sondern  als  eine  Verweigerung  des  natürlichen  Rechtes  verurteilt
            
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