14
1353,
478,
486,
411,
787.
auch das Moment
So hat sich innerhalb des Zeitraumes 1883—1889
die Zahl der Verurtheilten im Alter zwischen 15 und 18
Jahren von 19422 auf 23490, also um 21%, dagegen
die Zahl der Verurtheilten zwischen 12 und Jahren von
10544 auf 13300, also um mehr als 2C>°/ 0 erhöht.
Betreffs der einzelnen Deliete steigt die Zahl der Ver
urtheilten im Alter zwischen 12 und 15 Jahren in dem
Zeitraume 1883—1889 folgendermaßen:
bei einfachem Diebstahle von 6638 auf 7895,
„ schwerem Diebstahle „ 967
„ Unterschlagung „ 364
„ Hehlerei „ 286
„ Betrug „ 288
und „ Sachbeschädigung „ 673
Nicht minder ungünstig macht sich
der Vorbestrafung der jugendlichen Verurtheilten geltend.
Unter den im Jahre 1889 verurtheilten Jugendlichen
in der Gesammtziffer von 36790 waren wegen Verbrechen
und Vergehen 5590, also an 15% vorbestraft, und zwar
hatten 3485 eine einmalige, 1222 eine zweimalige, 819 eine
drei- bis fünfmalige und 64 bereits sogar eine sechs- und
mehrmalige Bestrafung erlitten.
Von den im Jahre 1889 wegen Verbrechen und Ver
gehen gegen die Reichsgesetze verurtheilten Personen standen
im Alter zwischen 12 und 15 Jahren 13300, hievon waren
bereits vorbestraft 1230, also fast 10%, was mit Rücksicht
darauf, dass eine Bestrafung überhaupt erst mit Erreichung
des 12. Lebensjahres zu erfolgen vermag, gleichfalls als ein
recht ungünstiges Verhältnis bezeichnet werden muss.
Aus
Ungarn
liegen folgende Daten vor.*)
*) Die Direction des königl. ung. stat. Landesbureau theilt uns
mit, dass über das Jahr 1889 hinaus keine criininalistischen Daten
vorliegen, da das Bureau in der Erkenntnis, dass das auf Grund des
bisherigen Registersystems gewonnene Material wertlos sei, die Auf
arbeitung der Justizstatistik seit dem Jahre 1890 unterließ. Die ent
sprechende Umgestaltung sei unter Vorbereitung, doch wäre die Durch
führung dieser Umgestaltung erst für das Ende dieses Jahres zu ge
wärtigen.