fullscreen: Über die Behandlung der verbrecherischen und arg verwahrlosten Jugend in Österreich

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1353, 
478, 
486, 
411, 
787. 
auch das Moment 
So hat sich innerhalb des Zeitraumes 1883—1889 
die Zahl der Verurtheilten im Alter zwischen 15 und 18 
Jahren von 19422 auf 23490, also um 21%, dagegen 
die Zahl der Verurtheilten zwischen 12 und Jahren von 
10544 auf 13300, also um mehr als 2C>°/ 0 erhöht. 
Betreffs der einzelnen Deliete steigt die Zahl der Ver 
urtheilten im Alter zwischen 12 und 15 Jahren in dem 
Zeitraume 1883—1889 folgendermaßen: 
bei einfachem Diebstahle von 6638 auf 7895, 
„ schwerem Diebstahle „ 967 
„ Unterschlagung „ 364 
„ Hehlerei „ 286 
„ Betrug „ 288 
und „ Sachbeschädigung „ 673 
Nicht minder ungünstig macht sich 
der Vorbestrafung der jugendlichen Verurtheilten geltend. 
Unter den im Jahre 1889 verurtheilten Jugendlichen 
in der Gesammtziffer von 36790 waren wegen Verbrechen 
und Vergehen 5590, also an 15% vorbestraft, und zwar 
hatten 3485 eine einmalige, 1222 eine zweimalige, 819 eine 
drei- bis fünfmalige und 64 bereits sogar eine sechs- und 
mehrmalige Bestrafung erlitten. 
Von den im Jahre 1889 wegen Verbrechen und Ver 
gehen gegen die Reichsgesetze verurtheilten Personen standen 
im Alter zwischen 12 und 15 Jahren 13300, hievon waren 
bereits vorbestraft 1230, also fast 10%, was mit Rücksicht 
darauf, dass eine Bestrafung überhaupt erst mit Erreichung 
des 12. Lebensjahres zu erfolgen vermag, gleichfalls als ein 
recht ungünstiges Verhältnis bezeichnet werden muss. 
Aus 
Ungarn 
liegen folgende Daten vor.*) 
*) Die Direction des königl. ung. stat. Landesbureau theilt uns 
mit, dass über das Jahr 1889 hinaus keine criininalistischen Daten 
vorliegen, da das Bureau in der Erkenntnis, dass das auf Grund des 
bisherigen Registersystems gewonnene Material wertlos sei, die Auf 
arbeitung der Justizstatistik seit dem Jahre 1890 unterließ. Die ent 
sprechende Umgestaltung sei unter Vorbereitung, doch wäre die Durch 
führung dieser Umgestaltung erst für das Ende dieses Jahres zu ge 
wärtigen.
	        
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