Ausblicke, II.
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deuten. Ich spiele hier nicht darauf an, daß alles zerfallende Denken
nur deshalb da ist, weil wir im Handeln selber zerfallend denken
müssen; die ganze Naturwissenschaft ist nur ein — bis zum Selbst
zweck — überquellendes Sinnen über die strebigen Zusammenhänge
im Handeln! Aber dort münze ich es nur auf die offene Tatsache,
daß gerade das biologische Denken noch am deutlichsten lehrt, wie
sehr wir allezeit nur kraft unser er Eigenschaft als Handelnde
zu denken vermögen. Bei diesem Denken geht dies so weit, daß
die Zerfällung selber einen kleinen Schritt zurück tun muß: das
„Zweckmäßige“! Von dem lebendigen, dem handelnden Denken
jedoch erbt nur die unzerfällende Erkenntnis in gerader Linie. In
ihre Hut ist dieses Erbe gegeben. Wenn also da überhaupt eine Vor
mundschaft bestehen soll, so eher noch in der verkehrten Rich-
tung! Aber vorläufig ist das Ei klüger als die Henne.
Unter den Vormündern, die ich wirklich meine, sei das j u r i s t i s c h e
Denken genannt, in seiner unvergleichlichen Vollendung. Wehe aber,
wir das juristische Denken über das Gefüge jener Welt geradeaus
daß
als da
is wissenschaftliche Denken empfinden! In seiner vo g
Eigenart hat es nicht schlechthin der Erkenntnis, sondern S
lung des Handelns sich angepaßt. Die Inhalte des juristischen Denkens
beziehen sich zwar an letzter Stelle auch auf die. erlebten Einheiten
des Handelns. Allein, zur lebendigen Umformung, die mit dem Erleben
selber im Einklang bleibt, gesellt sich erst noch eine weitere Um
bildung, aus dem Gesichtspunkte der Regelung des Han
delns. Beidem, jener lebendigen Umformung, wie der Art, in der
das Umgeformte erst noch umgedacht wird, beidem könnte man nur
^ der Hand jenes Problems nachgehen. Solange wir uns von dem
juristischen Denken nicht freimachen, verzeichnet sich uns die w eit
des Handelns; in einer Weise, die eigentlich im voraus einsehbar ist.
Um sie in einem übertreibenden Bilde zu malen: Vor dem juristischen
Blick fällt die ganze Welt des Handelns in Starrkrampf 1
Bei der Art, wie ich das Zuständliche Gebilde hier erörtert habe,
wird besonders Etwas Anstoß erregt haben: seine Rückführung auf eine
bloße strömende Einheit des Handelns. Auch da spricht die Macht
des juristischen Denkens mit, die sich einzig an der Hand jenes Problems
brechen ließe, in Einem Ruck mit den Fesseln des Wortes. Diese
Gleichzeitigkeit erklärt sich einfach daraus, daß seinem ganzen Wesen
nach das juristische Denken dazu geneigt ist, nur durch die Brille des
Gesetzeswortes ins Leben zu schauen; andererseits aber ist jedes Wort
m seiner Art ein kleiner Jurist! So hätte die Lösung jenes Problems
— übrigens auch eine Sache geduldigster „Werkfortsetzung“ — für