Full text : Wirtschaft als Leben

Ausblicke,  II.

253

deuten.  Ich  spiele  hier  nicht  darauf  an,  daß  alles  zerfallende  Denken
nur  deshalb  da  ist,  weil  wir  im  Handeln  selber  zerfallend  denken
müssen;  die  ganze  Naturwissenschaft  ist  nur  ein  —  bis  zum  Selbstzweck ­
  —  überquellendes  Sinnen  über  die  strebigen  Zusammenhänge
im  Handeln!  Aber  dort  münze  ich  es  nur  auf  die  offene  Tatsache,
daß  gerade  das  biologische  Denken  noch  am  deutlichsten  lehrt,  wie
sehr  wir  allezeit  nur  kraft  unser  er  Eigenschaft  als  Handelnde
zu  denken  vermögen.  Bei  diesem  Denken  geht  dies  so  weit,  daß
die  Zerfällung  selber  einen  kleinen  Schritt  zurück  tun  muß:  das
„Zweckmäßige“!  Von  dem  lebendigen,  dem  handelnden  Denken
jedoch  erbt  nur  die  unzerfällende  Erkenntnis  in  gerader  Linie.  In
ihre  Hut  ist  dieses  Erbe  gegeben.  Wenn  also  da  überhaupt  eine  Vormundschaft ­
  bestehen  soll,  so  eher  noch  in  der  verkehrten  Richtung!
  Aber  vorläufig  ist  das  Ei  klüger  als  die  Henne.
Unter  den  Vormündern,  die  ich  wirklich  meine,  sei  das  j  u  r  i  s  t  i  s  c  h  e
Denken  genannt,  in  seiner  unvergleichlichen  Vollendung.  Wehe  aber,
wir  das  juristische  Denken  über  das  Gefüge  jener  Welt  geradeaus

daß
als  da

is  wissenschaftliche  Denken  empfinden!  In  seiner  vo  g
Eigenart  hat  es  nicht  schlechthin  der  Erkenntnis,  sondern  S
lung  des  Handelns  sich  angepaßt.  Die  Inhalte  des  juristischen  Denkens
beziehen  sich  zwar  an  letzter  Stelle  auch  auf  die.  erlebten  Einheiten
des  Handelns.  Allein,  zur  lebendigen  Umformung,  die  mit  dem  Erleben
selber  im  Einklang  bleibt,  gesellt  sich  erst  noch  eine  weitere  Umbildung, ­
  aus  dem  Gesichtspunkte  der  Regelung  des  Handelns. ­
  Beidem,  jener  lebendigen  Umformung,  wie  der  Art,  in  der
das  Umgeformte  erst  noch  umgedacht  wird,  beidem  könnte  man  nur
^  der  Hand  jenes  Problems  nachgehen.  Solange  wir  uns  von  dem
juristischen  Denken  nicht  freimachen,  verzeichnet  sich  uns  die  w  eit
des  Handelns;  in  einer  Weise,  die  eigentlich  im  voraus  einsehbar  ist.
Um  sie  in  einem  übertreibenden  Bilde  zu  malen:  Vor  dem  juristischen
Blick  fällt  die  ganze  Welt  des  Handelns  in  Starrkrampf  1
Bei  der  Art,  wie  ich  das  Zuständliche  Gebilde  hier  erörtert  habe,
wird  besonders  Etwas  Anstoß  erregt  haben:  seine  Rückführung  auf  eine
bloße  strömende  Einheit  des  Handelns.  Auch  da  spricht  die  Macht
des  juristischen  Denkens  mit,  die  sich  einzig  an  der  Hand  jenes  Problems
brechen  ließe,  in  Einem  Ruck  mit  den  Fesseln  des  Wortes.  Diese
Gleichzeitigkeit  erklärt  sich  einfach  daraus,  daß  seinem  ganzen  Wesen
nach  das  juristische  Denken  dazu  geneigt  ist,  nur  durch  die  Brille  des
Gesetzeswortes  ins  Leben  zu  schauen;  andererseits  aber  ist  jedes  Wort
m  seiner  Art  ein  kleiner  Jurist!  So  hätte  die  Lösung  jenes  Problems
—  übrigens  auch  eine  Sache  geduldigster  „Werkfortsetzung“  —  für
            
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.