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Anhang, XV.
führt, nie das konkrete Gestein so in Betracht, wie es ein ganz be
stimmtes, nur sich selber gleiches „Ding“ ist, ausscheidbar aus unseren
Empfindungsinhalten; es kommt nur gattungsmäßig in Betracht, z. B.
als „Gneis“, oder als Muttergestein der oder jener Art von Fossilien.
Und so mag sich eine Örtlichkeit wie immer kasuistisch deuten lassen,
ihre Deutung kraft der Nutzanwendung metahistorischer Erkenntnis,
im Sinne der Eingliederung in das System der Epochen, beruht stets
nur auf den gattungsmäßigen Verhältnissen, gilt daher auch nur
auf dieser Grundlage; also nur soweithin, als es uns z. B. als eine
„Gneis“schicht erfaßlich ist, was wir in der oder jener Lage zu einer
uns als „Tonschiefer“ erfaßlichen Schicht vorfinden. In diesem grund
wesentlichen Sinne bezieht sich das metahistorische System auf die
räumlichen Dinge nicht so, wie sie uns als Individuen umgeben, e s
bezieht sich direkt nur auf ihre Gattungen.
Da gilt nun die Erwägung, ob dieser generische Charakter
der Metahistorie dahin zu verstehen sei, daß auch
bei der Aufrollung des großen Kausalzusammenhanges
eine sachlich unschädliche Einschränkung Platz greift.
Diese Annahme widerlegt sich aber ungezwungen durch die Einsicht,
wie jener generische Charakter der Metahistorie auf etwas ganz an
der e s zurückzuführen sei als auf das Streben, unter den Tatsachen,
die man ermitteln könnte, eine verständige Auswahl zu treffen.
Zwei entscheidende Verhältnisse kommen da einander so entgegen,
daß uns der generische Charakter der Metahistorie wohl als etwas Not
wendiges erscheinen muß, zugleich aber als etwas, das auch nicht
im entferntesten mit einem Prinzipe der metahisto
rischen Auswahl zu tun hat. Einerseits bringt sich der Um
stand zur Geltung, daß die Metahistorie den Sinn einer Schichtung,
einer zeithaften Ordnung der räumlichen Dinge auf jeden Fall hat, ob
sie nun außerdem wirklich oder nur scheinbar Aufschluß über die
Vergangenheit erbringt. Von der anderen Seite aber ist die frag
würdige Art von entscheidendem Einfluß, in der man dem kausal er
faßten Geschehen alleinig beizukommen vermag.
XV.
Der zeithaften Ordnung der Dinge muß notwendig eine andere
vorangehen. Jene, die schon in der Eigenart unseres Denkens begründet
ist und ein Sprechen in Worten erst möglich macht. Es ist dies die
klassifikatorische Ordnung der Dinge, die uns umgeben. Sie