Full text : Wirtschaft als Leben

Umrisse  einer  Theorie  des  Individuellen,  I,  A.

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Stammbegriffes  aufzufassen.  Von  dieser  Umbildung  bleibt  nur
die  kategoriale  Begriffseinheit  unberührt:  im  Sonderbegriff  „X-Berg“  ist
genau  jenes  „Raumding  Berg“  angelegt,  das  uns  der  Allgemeinbegriff
„Berg“  repräsentiert.  Jedoch  Inhalt  und  Umfang  des  letzteren  erleiden ­
  wesentliche  Änderungen.  Nimmt  doch  der  Allgemeinbegriff,
seiner  Natur  gemäß,  auf  eine  unbestimmte  Vielheit  konkreter
Einzelner  Bezug,  während  dem  Sonderbegriff  der  Bezug  auf  ein
einziges  Konkretum  im  Wesen  liegt.  Jene  spezifische  Umbildung
vollzieht  sich  daher  absehbar  nach  letzterem  Erfolg  hin.  Es  muß
der  Stammbegriff  seinen  Inhalt  so  ändern,  daß  er  darüber
seinen  Umfang  völlig  einbüßt.  Offenbar  kann  dies  nur  in  der
Weise  geschehen,  daß  zu  dem  Minimum  an  gedanklichen  Bestimmungen,
das  bereits  mit  dem  Stammbegriffe  vorliegt,  noch  weitere  Bestimmungen ­
  hinzutreten.  So  begründen  also  jene  Urteile  über  das
Konkretum,  die  sich  noch  als  nötig  erweisen,  um  das  Singularisieren
perfekt  zu  machen,  irgendwie  die  weiteren  logischen  Elemente ­
  des  Sonderbegriffes.
Von  solchen  Urteilen,  die  im  Dienste  der  idiographischen
Begriffsbildung  stehen,  werden  wir  nacheinander  vier  Gruppen
kennen  lernen;  um  sie  vorläufig  wenigstens  zu  nennen:  die  Urteile
über  die  Artung,  über  die  Lage,  über  das  Gefüge,  über  die
Stellung  —  „Natur“,  „Position“,  „Struktur“,  „Konstellation“.  Wie
schon  das  ersterwähnte  Element  des  Sonderbegriffes,  seine  kategoriale
Unterlage,  erwiesen  hat,  weiß  sich  das  idiographische  Denken  die
Ergebnisse  .des  nomothetischen  dienstbar  zu  machen.
So  auch  bei  jenen  Urteilen,  die,  unter  dem  Zwange  der  Eigenart
unseres  „diskursiven  Erkennens“,  durchwegs  allgemeinbegrifflicher ­
  Natur  sind.  Wie  sich  aber  trotz  dieser  Tatsache
das  idiographische  Streben  nach  dem  Besonderen  zu
selbständiger  Geltung  bringt,  dies  zu  zeigen  ist  ja  das
Problem  dieser  ganzen  Untersuchung!
Da  man  instinktiv  dem  Glauben  zuneigt,  daß  für  das  Besondere
der  Dinge  ihre  Eigenart  den  Ausschlag  gibt,  so  gebührt  der  Vortritt
in  unserer  Diskussion  den  Urteilen  über  die  Artung.  Wenn  diese
Urteile  über  das  Konkretum  ergehen,  ziehen  sie  es  als  ein  Vere
 inzeltes  in  Betracht,  sehen  also  von  allen  Zusammenhängen  ab,
inmitten  welcher  das  Konkretum  schon  dem  anschaulichen  Befund
nach  wirklich  ist.  Stellen  wir  unseren  Berg,  im  Sinne  eines  arthaften
Urteils,  als  einen  „Kalkberg“  fest,  oder  nach  seiner  hervorstechenden
Färbung  als  einen  „weißen  Berg“,  so  abstrahieren  wir  dabei  völlig  von
seinem  Verhältnis  zur  räumlichen  Umgebung.  Aber  selbst  wenn  wir
            
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