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daß die rechtliche Stellung dieses Sparkommissars neu geregelt
werden muß. Solange nämlich das Institut als außerplanmäßig
nur geduldetes und mit Mißtrauen behandeltes Stiefkind der Ver-
waltung erscheint, kann kaum Durchgreifendes und Ersprießliches
davon erwartet werden. Und doch bin ich der Meinung der
Herr Reichsfinanzminister hat von Popularität und Unpopularität
gesprocha , daß ein . großes Bekenntnis gur
Sparsamkeit und zum Ausgabenabbau, wie wir
es erfreulicherweise von ihm gehört haben, das einzige
Bekenntnis, die einzige Lebensäußerung des Reichsfinanz-
ministers ist, die ihm heute allseitige Popularität verschaffen
kann. Nur auf dem Wege des Ausgaben abbaues und
durchgreifender Ersparnis methoden ist auch das
höchste Ziel, das die Finanzgebarung des Deutschen Reichs haben
muß, nämlich die An p assung der öffentlichen Aus-
ga ben an die Leistungsfähigkeit der Wirtschaft,
erreichhar. Endlich muß der Gesichtspunkt zum Siege geführt
werden, daß die Ausgaben der öffentlichen Körperschaften in Reich,
Ländern und Gemeinden von der Rentabilität der Wirtschaft ab-
hängig gemacht werden müssen. (Sehr richtig! rechts.) Weniger
populär dürfte allerdings die andere Forderung sein, die Herr
Dr. Köhler ebenfalls in den Vordergrund geschoben hat, nämlich
die Forderung an das Parlament, wenn Sie so wollen, an die
Regierungsparteien, die zum Inhalt hatte, das Parlament
müsse daran gehindert werden, Ausgaben zu
bewilligen, die nicht die Zustimmung der Regie-
rung erhalten haben oder für die keine Deckung
nachgewiesen ist. Herr Dr. Hertz hat mit scharfen Worten,
mit Aufwand von starker Energie sich gegen diese Selbstbeschränkung
des Budgetrechts des Parlaments gewandt. Aber darf ich darauf
vérweisen, daß im klasssischen Lande des Parlamentarismus, in
England, es zwar kein geschriebenes Geset, wohl aber ein
Gewohnheitsrecht gibt, nach dem es undenkbar ist, Anträge auch
nur zu begründen, die darauf ausgehen, Ausgaben zu bewilligen,
welche nicht die Zustimmung der Regierung haben? Dazu ist dort
kein Gesetz nötig, man geht im englischen Parlament sogar so weit,
daß demjenigen Parlamentsmitglied, das die Absicht hat, solche
Ausgaben zu begründen, überhaupt nicht das Wort erteilt wird.
(Hört! Hört! rechts.) Wir werden selbstverständlich bei uns keine
Hoffnung haben können, daß ein solches Gewohnheitsrecht +
(Zuruf von den Deutschen Demokraten) – Herr Kollege Koch,
Sie sind doch ein so hoher Verehrer des Parlamentarismus. Viel-
leicht nehmen Sie das Erfreuliche, das wir im englischen Parla-
mentarismus finden, etwas ad notam und unterstützen uns; also:
daß ein solches Gewohnheitsrecht im Parlament Deutschlands
Platz griffe, halte ich für ausgeschlossen. Wir im Lande der