Object: Reichshaushalt und Finanzausgleich

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daß die rechtliche Stellung dieses Sparkommissars neu geregelt 
werden muß. Solange nämlich das Institut als außerplanmäßig 
nur geduldetes und mit Mißtrauen behandeltes Stiefkind der Ver- 
waltung erscheint, kann kaum Durchgreifendes und Ersprießliches 
davon erwartet werden. Und doch bin ich der Meinung der 
Herr Reichsfinanzminister hat von Popularität und Unpopularität 
gesprocha , daß ein . großes Bekenntnis gur 
Sparsamkeit und zum Ausgabenabbau, wie wir 
es erfreulicherweise von ihm gehört haben, das einzige 
Bekenntnis, die einzige Lebensäußerung des Reichsfinanz- 
ministers ist, die ihm heute allseitige Popularität verschaffen 
kann. Nur auf dem Wege des Ausgaben abbaues und 
durchgreifender Ersparnis methoden ist auch das 
höchste Ziel, das die Finanzgebarung des Deutschen Reichs haben 
muß, nämlich die An p assung der öffentlichen Aus- 
ga ben an die Leistungsfähigkeit der Wirtschaft, 
erreichhar. Endlich muß der Gesichtspunkt zum Siege geführt 
werden, daß die Ausgaben der öffentlichen Körperschaften in Reich, 
Ländern und Gemeinden von der Rentabilität der Wirtschaft ab- 
hängig gemacht werden müssen. (Sehr richtig! rechts.) Weniger 
populär dürfte allerdings die andere Forderung sein, die Herr 
Dr. Köhler ebenfalls in den Vordergrund geschoben hat, nämlich 
die Forderung an das Parlament, wenn Sie so wollen, an die 
Regierungsparteien, die zum Inhalt hatte, das Parlament 
müsse daran gehindert werden, Ausgaben zu 
bewilligen, die nicht die Zustimmung der Regie- 
rung erhalten haben oder für die keine Deckung 
nachgewiesen ist. Herr Dr. Hertz hat mit scharfen Worten, 
mit Aufwand von starker Energie sich gegen diese Selbstbeschränkung 
des Budgetrechts des Parlaments gewandt. Aber darf ich darauf 
vérweisen, daß im klasssischen Lande des Parlamentarismus, in 
England, es zwar kein geschriebenes Geset, wohl aber ein 
Gewohnheitsrecht gibt, nach dem es undenkbar ist, Anträge auch 
nur zu begründen, die darauf ausgehen, Ausgaben zu bewilligen, 
welche nicht die Zustimmung der Regierung haben? Dazu ist dort 
kein Gesetz nötig, man geht im englischen Parlament sogar so weit, 
daß demjenigen Parlamentsmitglied, das die Absicht hat, solche 
Ausgaben zu begründen, überhaupt nicht das Wort erteilt wird. 
(Hört! Hört! rechts.) Wir werden selbstverständlich bei uns keine 
Hoffnung haben können, daß ein solches Gewohnheitsrecht + 
(Zuruf von den Deutschen Demokraten) – Herr Kollege Koch, 
Sie sind doch ein so hoher Verehrer des Parlamentarismus. Viel- 
leicht nehmen Sie das Erfreuliche, das wir im englischen Parla- 
mentarismus finden, etwas ad notam und unterstützen uns; also: 
daß ein solches Gewohnheitsrecht im Parlament Deutschlands 
Platz griffe, halte ich für ausgeschlossen. Wir im Lande der
	        
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