Full text: Kann das Geld abgeschafft werden?

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ain, und man setzt schießlich sogar den Geldbesitz dem Reichtum 
gleich. Rein wirtschaftlich gesehen, ist es aber nur einfaches 
verkehrstechnisches Hilfsmittel: ein Maßstab wie die Elle oder die 
Tonne — die auch aus der körperlichen Wirklichkeit abstrahiert 
sind — sowie ein Ausweis über eine durch Hingabe eines Tausch- 
gutes bewirkte gesellschaftliche Leistung, der zur Empfangnahme 
der Gegenleistung in Gestalt einer beliebigen anderen Ware mit 
gleichem Verkehrswert (Preis) von einer beliebigen anderen Wirt- 
schaftsperson zu beliebiger Zeit an beliebigem Ort ermächtigt. 
Man muß diese Unterscheidung in der wesenhaften Bedeutung des 
Geldes nicht nur deshalb beachten, weil sonst die Gefahr der eben 
gekennzeichneten Überschätzung kaum vermeidbar ist, sondern 
auch zur Sicherung vor der Verwechslung wirtschaftlicher Wesen- 
heiten — seien sie selbst nur privatwirtschaftlicher Natur — mit 
juristischen Geltungen. 
Unter der Einwirkung der „staatlichen Theorie“ Knapps, 
nach der das Geld „ein Geschöpf der Rechtsordnung“ ist, neigt 
man nämlich vielfach dazu, die Kaufkraft mit der Währung zu 
verwechseln (siehe besonders unten im 6. und 8. Kapitel). Die 
gegenwärtigen Verhältnisse zeigen anschaulich genug, daß die 
Kaufkraft von der Währung ebensowenig wie vom Geldstoff 
abhängt. Überall ist Währung und Geldstoff gleichgeblieben 
‘wie in Mitteleuropa das Papier, so in Amerika und den neutralen 
Ländern das Gold), und überall ist gleichwohl die an der Währungs- 
einheit gemessene Kaufkraft gesunken; selbst der Golddollar ist 
aur noch halb soviel „wert“ wie vor dem Weltkrieg. Die Währung 
bedeutet niemals eine wirtschaftliche Wertung — weder rein noch 
privatwirtschaftlich —, sondern regelt lediglich das Verhältnis der 
gesellschaftlichen (heute staatlichen) Rechnungseinheit zum Geld- 
stoff. Es wird gesetzlich bestimmt, welche Menge des Geldstoffes 
jür die Herstellung des Zeichens der Währungseinheit aufzuwenden 
ist; niemals aber sagt die Währung etwas über die durch die 
Geldeinheit gemessene Gütermenge aus (vgl. Münzgesetz 88 ı, 2, 3; 
Terhalle, S. 11). Die Kaufkraft ergibt sich vielmehr aus den 
Preisen, und deren Höhe regelt kein Gesetz — jeder Tag beweist 
es von neuem —, sondern das „freie Spiel der Kräfte“ im Wirt- 
schaftsverkehr, Angebot und Nachfrage am Markt. 
Mit Rücksicht auf die Tatsachenwelt muß die letzte Be- 
hauptung erheblich eingeschränkt werden. So wie sie eben gefaßt 
I.
	        
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