238 DIE TECHNIK DES WIRTSCHAFTLICHEN VERKEHRS
werden können. Man schützt sich dagegen durch Bevorzugung der kleinen
Zeichner und solcher von Sperrstücken.
Man unterscheidet ein Bankenplacement und ein Börsenplacement.
Jenes ist das am europäischen Kontinent und in Amerika übliche; es bietet
den Vorteil, daß den Banken mit ihrem ausgebreiteten Apparat, ihren viel-
seitigen Verbindungen und ihren vielen Filialen die Unterbringung „in die
letzte Hand‘“ leichter möglich ist. In England hat sich das Börsenplacement
behauptet, hauptsächlich infolge der Vormachtstellung der London Stock
Exchange, die nicht durch Stock Broker untergebrachten Effekten häufig die
Cöte verweigert.
Bei größeren Operationen, wie insbesondere bei der Emission
von Anleihen, vereinigen sich mehrere Banken zu Bankgruppen,
Syndikaten oder Konsortien zur gemeinsamen Durchführung in der
Form der Gelegenheitsgesellschaft. Eine Bank übernimmt dann die
Führung, die sogenannte Gestion, der ganzen Transaktion und
erhält hiefür eine besondere Gestionsprovision.
Solche Zusammenschlüsse von Banken können auch dauernden
Charakter annehmen, indem die einzelnen Banken wechselseitig
einen Teil ihrer Aktien erwerben, so an ihren Gewinnen gegen-
seitig teilnehmen und durch Entsendung von Organen in die Ver-
waltung der anderen Bank wechselseitigen Einfluß auf ihre Geschäfts-
führungen nehmen. Die so koalierten Banken unterstützen sich
gegenseitig und führen auch einzelne Geschäfte, so namentlich
Beteiligungen an anderen Unternehmungen, gemeinsam durch. Eine
solche dauernde Koalition bezeichnet man als Interessengemein-
schaft.
Das Finanzierungsgeschäft wird in Deutschland wie in ganz
Mitteleuropa fast durchwegs von allen jenen Banken betrieben, die
sich mit der Pflege des Kontokorrentgeschäftes befassen, mit dem
es, wie oben dargestellt wurde, vielfach im Zusammenhang steht.
Anders in den westlichen Ländern, insbesondere in England
und in Amerika. In Frankreich, Belgien und Holland liegt das
Finanzierungsgeschäft größtenteils in den Händen von Aktiengesell-
schaften, die sich fast ausschließlich demselben widmen, die soge-
nannten societes financieres, banques d’affaires, auch credits mobiliers
genannt. Sie befassen sich nicht nur mit der Emission von An-
leihen der einzelnen Staaten und Gemeinden, sondern auch mit
der Gründung von Eisenbahn- und Industrieunternehmungen im
In- und Ausland. Sie arbeiten größtenteils mit eigenem Kapital, zum
Teile werden ihnen auch Kapitalien von Syndikaten zur Verfügung
gestellt. Infolge ihrer Spezialisierung beschäftigen sie ständig einen
Stab von finanziellen und technischen Fachleuten, die die Projekte
einer gründlichen Prüfung unterziehen, solche wohl auch selbst
ausarbeiten und ihre Durchführung sachgemäß leiten. Für die von