Full text: Kann das Geld abgeschafft werden?

grund stehen, zeigen uns alle Abmachungen und Verhandlungen 
der letzten Zeit“ (Kriegsw., S. 215), Äußerlich zwar kann noch 
„die Geldverrechnung beim Kompensationsverkehr fortbestehen“, 
bestimmend für den Inhalt der Abmachungen ist indessen von 
Anfang an die beiderseitige naturale Abschätzung der benötigten 
bezw. überschüssigen Mengen von Güterarten. Für die innerstaat- 
liche Wirtschaft aber gilt dasselbe wie für den zwischenstaatlichen 
Verkehr; ist die Kaufbreite des Geldes beschränkt und damit seine 
Umtauschbarkeit verringert, so verliert es über kurz oder lang 
auch die Befähigung zum Generalnenner der wirtschaftlichen 
Wertrechnungen, 
Ist die Geldrechnung schon in der Geldwirtschaft nur ein 
Notbehelf, so wird ihre Beibehaltung nach Aufhebung der ein- 
heitlichen Preisbildung ein Nonsens. Geldrechnung hat nur einen 
Sinn als Preisrechnung; wo „nicht Geldsummen, sondern Mengen 
und Arten von Gütern im Vordergrund stehen“, ist eine Geld- 
rechnung barer Unsinn. Naturalrechnung und Geldrechnung sind 
nicht einfach gleichgeordnete Typen wirtschaftlicher Denkweisen, 
sondern die Naturalrechnung‘ ist die wirtschaftliche Methode 
schlechthin und wird durch die Geldrechnung nur ersetzt, soweit 
sie mangels Übersicht über die Gesamtheit der in Frage kommenden 
Wirtschaftsobjekte nicht restlos anwendbar ist. Versagt nun die 
Ersatzrechnung ihrerseits, so ist der Rückgriff auf die Natural- 
rechnung zum mindesten ein notwendiges. Übel. Vollends, wenn 
die Störung der Geldrechnung auf einer Umwandlung der Geld- 
wirtschaft in die Naturalwirtschaft beruht, erscheint die Natural- 
rechnung als einzig mögliche Grundlage der Wirtschaftsführung. 
(Hierzu vgl. auch die Ausführungen im Schlußkapitel, II—IV.) 
Entscheidend für die Durchführung des Neurathschen Vor- 
schlags ist schließlich noch die Wandlung der gesellschaftswirt- 
schaftlichen Organisation: die „Abkehr von der geldwirtschaft- 
lich orientierten Verkehrswirtschaft zur naturalwirtschaftlich 
aufgebauten Verwaltungswirtschaft, welche grundsätzlich die 
Naturalrechnung eines Wirtschaftsplanes allen Maßnahmen zu 
Grunde zu legen sucht“ (Kriegsw., S. 170). 
Neurath bringt den neuen Ausdruck Verwaltungswirtschaft als 
„allgemeinen Namen dafür in Vorschlag, daß nicht der einzelne durch seine 
Tauscherwägungen den Ausschlag gibt, sondern eine Zentralstelle, welche 
unter Umständen die Willensentschließung aller vereinigen mag‘, und 
betont den „grundsätzlichen Unterschied der Lebensordnung der Verkehrs- 
wirtschaft von der gegenwärtigen‘‘ (lies: kriegswirtschaftlichen) ‚‚Lebens-
	        
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