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Zwischen diesen beiden Extremen gibt es nun eine große Menge
kommunistischer Projekte — zum Teil hat man sie auch durchzu-
führen versucht —, bei deren Verwirklichung man stets mehr oder
weniger ins Fahrwasser des Zentralismus oder des Anarchismus
hinübergleiten muß: Tugan faßt diese Vorschläge unter dem
Namen des Föderalismus zusammen.
„Der zentralistische Sozialismus erfordert eine einheitliche Organi-
sation der gesamten Volkswirtschaft im Rahmen des Staates (als Ideal der
ganzen Welt) in ein harmonisches Ganzes, dessen Teile untereinander in
strengster Übereinstimmung stehen müssen... Der föderalistische
Sozialismus leugnet im Gegenteil prinzipiell die Notwendigkeit der Vereini-
zung einzelner sozialistischer Gemeinden zu einem geschlossenen Ganzen ...
Die Einheit des föderalistischen Sozialismus ist die sozialistische Gemeinde
Kommune), die sich nach Möglichkeit auf alle Arbeitsarten erstreckt, und
deren Wirtschaft in bedeutendem Maße Naturalwirtschaft ist. Sie verarbeitet
mit eigenen Mitteln den größten Teil der mannigfaltigen Produkte, die von
ihren Mitgliedern konsumiert werden‘ (S. 132/133).
Auch hier ist das Kennzeichen der kommunistischen Wirt-
schaft gegeben: insofern, als nicht nur die Produktionsmittel im
Besitz der Gemeinde sind, sondern auch die Konsumptionsgüter
„nur zum Zweck der Konsumption den einzelnen Personen zur
Verfügung gestellt werden; was diejenigen Gegenstände betrifft,
die nicht auf einmal konsumiert werden, z. B. Wohnräume oder
Möbel, so können sie den einzelnen Personen nur während ihrer
Benutzung gehören“ (Tugan, S. 134). Es besteht auch hier, wie
Anton Menger es ausdrückt, „gemeinsames Eigentum verbunden
mit gemeinsamer Nutzung“ (Recht, S. 155).
Die Grundsätze des föderalistischen Kommunismus hat zuerst Ro-
jert Owen vertreten (in der „Neuen Moralischen Welt‘, 1838); streng
1ält er am wirtschaftlichen „absoluten Gleichheitssystem‘‘ fest, an der
‚Entlohnung gemäß den Bedürfnissen und nicht gemäß den Fähigkeiten‘
(Gide-Rist, S. 269), und fordert — wie später Kropotkin — autar-
kische Kleinsiedlungen (nach den Angaben Muckles, I, S. 47, höchstens
800—1500 Morgen mit 300—2000 Personen). Praktisch durchgeführt wurden
diese Grundregeln in den nordamerikanischen Kommunistenge-
meinden, die in der zweiten Hälfte des vorigen Jahrhunderts gegründet
wurden und zum Teil heute noch bestehen: „In den Eintrittsverträgen,
welche jedes in eine Kommunität neu eintretende Mitglied unterzeichnen
muß (Covenants), verspricht die Kommunität, daß sie den Eintretenden
und seine Familie mit den Lebensbedürfnissen versehen, die Kinder erziehen
und die Arbeitsunfähigen erhalten werde; dagegen verspricht das eintretende
Mitglied für sich und seine Familie, daß es die Wohlfahrt der Kommunität
durch seine Arbeit nach Kräften fördern werde ... Ausdrücklich wird ver-
ainbart. daß kein Mitglied, wenn es aus der Kommunität austritt, irgend eine