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es eine wesentliche Änderung der Dinge selbst bei glücklichem
Gelingen nicht bringen kann, will man nur solche Maßregeln
ergreifen, die nicht „weit größere, wirtschaftliche Nachteile
im Gefolge haben können“. 1 ) Weil man erkennt, daß die
Schuldenpolitik von Reich und Bundesstaaten einerseits und
die Abwanderung der breiten Schichten des kapitalbesitzenden
Publikums vom Staatsrentenmarkt andererseits zum Rückgang
der Staatspapierkurse beigetragen haben, denkt man bei jenen
Staatlichen Maßnahmen an solche, durch die einerseits die
Finanzpolitik des Reiches, der Bundesstaaten und sonstiger
Borger genötigt wird, ihrdn Geldbedarf einzuschränken oder ihn
hnders als auf dem Wege der Anleihe zu decken und durch die
andererseits den sicheren, aber verhältnismäßig niedrig zu verzinsenden
Staatspapieren das Interesse der breiten Masse, insbesondere
der kleinen Kapitalbesitzer, zurückgewonnen wird.
*) Schwarz, a. a. O. S. 24.
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