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§. &
Jeder, der bei einer Gesellschaft einen Versicherungsantrag stellt,
verpflichtet sich schon hierdurch und ohne daß es einer weiteren Er
klärung bedarf, sich dem Statut und etwaigen Nachträgen und Ab
änderungen zu demselben zu unterwerfen.
Die Mitgliedschaft in der Norddeutschen Viehversicherungsbank
in Hannover beginnt mit der Vollziehung des Versicherungsantrages,
es sei denn, daß nicht binnen 5 Wochen nach der Vollziehung die
Police ausgehändigt oder angeboten wird.
Bei der Sächsischen Viehversicherungsbank wird die Mitgliedschaft
an der Genossenschaft durch Abschluß des Versicherungsvertrages mit
der Bank erworben. — Mit dem Erlöschen des Versicherungsvertrages
erreicht die Mitgliedschaft ihre Endschaft.
Die Rechte aus dem Versicherungsverträge sind nicht übertragbar.
§9.
Das bei einer Gesellschaft versicherte Vieh darf bei Verlust der
Entschädigung bei keiner andern Viehversicherungsgeseüschaft versichert
sein oder werden.
§. 10.
Zur Erreichung der Zwecke der Gesellschaften dienen folgende
Mittel:
1) die von den Mitgliedern zu zahlenden Versicherungsprämien
und bei der Sächsischen Viehversicherungsbank die zu erlegenden
Anzahlungen,
2) der anzusammelnde Reservefond nach Maßgabe der §§.32, 33,
3) die Zinsen vom Reservefond und den etwaigen sonstigen
Beständen,
4) extraordinäre Einnahmen.
Die Sächsische Viehversicherungsbank und die Rheinische Vieh-
versicherungsgesellschaft haben noch einen Fond, welcher früher als
der Reservefond angegriffen werden soll. Die erste Gesellschaft nennt
diesen Fond „Schadendispositionsfond", die letztere: „extraordinären
Verlustfond".
B.
Bedingungen der Versicherung,
a. Obliegenheiten bei der Werstcherungsnahme.
§. 11.
Wer bei einer Gesellschaft Versicherung nehmen will, hat dies
auf einem von der Direktion bestimmten Formulare schriftlich zu
beantragen.
Für jede Thiergattung gibt es meist bestimmte Formulare, so
bei der Viehversicherungsbank für Deutschland. Zugleich ist auf dem
Antragsformulare eine Reihe von Fragen zu beantworten über den
Namen des Antragstellers, über seinen Stand und Gewerbe, den