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I. Kapitel.
Unterscheidung zwischen dem im Besitz befindlichen Gegenstand und den
Rechten der Eigentümer notwendig. Eine Eisenbahn ist also ein Stück
Reichtum. Aktien und Prioritäten sind Ansprüche auf diesen Reichtum.
Jeder Inhaber von Aktien oder Prioritäten hat ein Amecht auf einen Bruch
teil des von der Eisenbahn abgeworfenen Gewinnes. In ihrer Gesamtheit
umfassen diese Berechtigungen das vollständige Verfügungsrecht über die
Eisenbahn oder das Eigentum an der Eisenbahn.
Ebenso wie der Reichtum können auch Eigentumsrechte gemessen
werden; ihre Maßeinheiten tragen aber einen anderen Charakter. Die Ein
heiten des Eigentumsanrechts sind nicht physischer Natur, sondern sie
bestehen aus abstrakten Ansprüchen auf die Nutzleistungen des Reichtums.
Für einen Mann, der fünfundzwanzig Aktien einer Eisenbahngesellschaft
besitzt, besteht das Maß seines Eigentums in fünfundzwanzig Einheiten so
gut, wie wenn er fünfunzdwanzig Scheffel Weizen besäße. Was er besitzt,
sind aber fünfundzwanzig Anrechte einer besonderen Gattung.
Es gibt verschiedene Einheiten zur Messung des Eigentums, wie es ver
schiedene Einheiten zur Bemessung des Reichtums gibt; und dieselben Be
griffe der Übertragung, des Austausches, des Preises und Wertes, die auf
den Reichtum Anwendung finden, können auf das Eigentum genau so gut
angewandt werden.
Neben der Unterscheidung zwischen Reichtum und Eigentum soll hier
noch eines anderen Unterschiedes gedacht werden. Dies ist die Unter
scheidung zwischen Eigentumsanrechten und Ausweisscheinen (certificates)
dieser Amechte. Erstere sind die Amechte auf die Benutzung des Reich
tums; letztere sind nur schriftliche Beweismittel für das Vorhandensein
dieser Anrechte. Der Anspruch auf die Dividenden einer Eisenbahn ist also
ein Eigentumsrecht, das geschriebene Dokument indessen, durch das dieses
Anrecht anerkannt wird, ist ein Ausweisschein. Das Recht auf eine Eisen
bahnfahrt ist ein Eigentumsrecht; die Fahrkarte, die dieses Recht zugesteht,
ist ein Eigentumsausweisschein. Das Versprechen einer Bank ist ein Eigen
tumsrecht; die Banknote, auf der dieses Versprechen aufgedruckt ist, ist
ein Eigentumsausweis.
Jedes Eigentumsrecht, das im Austausch zur allgemeinen Annahme ge
langt, kann „Geld“ genannt werden. Das gedruckte Beweismittel seiner
Existenz wird ebenfalls Geld genannt. Hierdurch entstehen drei Bedeutungen
des Ausdruckes Geld, nämlich: seine Bedeutung im Sinne von Reichtum;
seine Bedeutung im Sinne von Eigentum*) und seine Bedeutung im Sinne
D Siehe K. M enger, Handwörterbuch der Staatswissenschaften, Jena (Fischer),
Bd. IV, 1910, Artikel „Geld“, Seite 566—568.