Full text: Die Kaufkraft des Geldes

4 
I. Kapitel. 
Unterscheidung zwischen dem im Besitz befindlichen Gegenstand und den 
Rechten der Eigentümer notwendig. Eine Eisenbahn ist also ein Stück 
Reichtum. Aktien und Prioritäten sind Ansprüche auf diesen Reichtum. 
Jeder Inhaber von Aktien oder Prioritäten hat ein Amecht auf einen Bruch 
teil des von der Eisenbahn abgeworfenen Gewinnes. In ihrer Gesamtheit 
umfassen diese Berechtigungen das vollständige Verfügungsrecht über die 
Eisenbahn oder das Eigentum an der Eisenbahn. 
Ebenso wie der Reichtum können auch Eigentumsrechte gemessen 
werden; ihre Maßeinheiten tragen aber einen anderen Charakter. Die Ein 
heiten des Eigentumsanrechts sind nicht physischer Natur, sondern sie 
bestehen aus abstrakten Ansprüchen auf die Nutzleistungen des Reichtums. 
Für einen Mann, der fünfundzwanzig Aktien einer Eisenbahngesellschaft 
besitzt, besteht das Maß seines Eigentums in fünfundzwanzig Einheiten so 
gut, wie wenn er fünfunzdwanzig Scheffel Weizen besäße. Was er besitzt, 
sind aber fünfundzwanzig Anrechte einer besonderen Gattung. 
Es gibt verschiedene Einheiten zur Messung des Eigentums, wie es ver 
schiedene Einheiten zur Bemessung des Reichtums gibt; und dieselben Be 
griffe der Übertragung, des Austausches, des Preises und Wertes, die auf 
den Reichtum Anwendung finden, können auf das Eigentum genau so gut 
angewandt werden. 
Neben der Unterscheidung zwischen Reichtum und Eigentum soll hier 
noch eines anderen Unterschiedes gedacht werden. Dies ist die Unter 
scheidung zwischen Eigentumsanrechten und Ausweisscheinen (certificates) 
dieser Amechte. Erstere sind die Amechte auf die Benutzung des Reich 
tums; letztere sind nur schriftliche Beweismittel für das Vorhandensein 
dieser Anrechte. Der Anspruch auf die Dividenden einer Eisenbahn ist also 
ein Eigentumsrecht, das geschriebene Dokument indessen, durch das dieses 
Anrecht anerkannt wird, ist ein Ausweisschein. Das Recht auf eine Eisen 
bahnfahrt ist ein Eigentumsrecht; die Fahrkarte, die dieses Recht zugesteht, 
ist ein Eigentumsausweisschein. Das Versprechen einer Bank ist ein Eigen 
tumsrecht; die Banknote, auf der dieses Versprechen aufgedruckt ist, ist 
ein Eigentumsausweis. 
Jedes Eigentumsrecht, das im Austausch zur allgemeinen Annahme ge 
langt, kann „Geld“ genannt werden. Das gedruckte Beweismittel seiner 
Existenz wird ebenfalls Geld genannt. Hierdurch entstehen drei Bedeutungen 
des Ausdruckes Geld, nämlich: seine Bedeutung im Sinne von Reichtum; 
seine Bedeutung im Sinne von Eigentum*) und seine Bedeutung im Sinne 
D Siehe K. M enger, Handwörterbuch der Staatswissenschaften, Jena (Fischer), 
Bd. IV, 1910, Artikel „Geld“, Seite 566—568.
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.