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III. Kapitel.
Kurz, die Quantitätstheorie behauptet, daß (falls Umlaufsgeschwindig-
keit und Handelsvolumen unverändert bleiben) eine Vermehrung der An
zahl der Dollar, sei es durch eine Umnennung, eine Verschlechterung oder
durch eine Verstärkung der Ausprägung oder durch irgendwelche anderen
Mittel, eine Steigerung der Preise in demselben Verhältnis nach sich zieht.
Nicht das Gewicht, sondern die Anzahl ist hier das Entscheidende. Auf diese
Tatsache muß großer Nachdruck gelegt werden. Es ist eine Tatsache, durch
die sich das Geld von allen anderen Gütern unterscheidet, und in der die
Eigenart seiner Kaufkraft im Verhältnisse zu anderen Gütern zum Vorschein
kommt. Der Zucker hat z. B. einen spezifischen subjektiven Nutzwert
(desirability), der von seiner Quantität im Pfundgewicht abhängt. Das
Geld hat keine derartige Eigenschaft. Der Wert des Zuckers hängt von
dessen aktueller Quantität ab. Wenn die Quantität des Zuckers von 1,000,000
Pfund auf 1,000,000 Zentner verändert wird, so folgt hieraus nicht, daß ein
Zentner den früheren Wert eines Pfundes hat. Aber wenn das in Umlauf
befindliche Geld von 1,000,000 Einheiten des einen Gewichtes auf 1,000,000
Einheiten eines anderen Gewichtes verändert wird, so wird der Wert jeder
Einheit unverändert bleiben.
Die Quantitätstheorie des Geldes beruht also letzten Endes auf der
fundamentalen Eigentümlichkeit, die unter allen Gütern das Geld allein
besitzt — nämlich auf der Tatsache, daß es nicht imstande ist, die Bedürf
nisse des Menschen zu befriedigen, sondern nur die Kraft besitzt, Dinge zu
kaufen, die diese Kraft der Bedürfnisbefriedigung besitzen 1 ).
III. Kapitel.
Einfluß der Depositenumlaufsmittel auf die
Gleichung und infolgedessen auf die Kaufkraft.
§i.
Wir sind nunmehr in der Lage, das Wesen der Bankdepositen als Zah
lungsmittel oder des Kreditumlaufs zu erklären. Kredit bedeutet im allge-
Q Vgl. G. F. Knapp, Staatliche Theorie des Geldes, Leipzig, 1905; L. von Bortkiewicz,
„Die geldtheoretischm und die währungspolitischen Konsequenzen des ‘Nominalismus , “,
Jahrbuch für Gesetzgebung, Verwaltung und Volkswirtschaft, Oktober 1906; Bertrand
Nogaro, „L’expörience bimetalliste du XIX ieme siede et la tlieorie generale de la monnaie
Revue d’Economie politique, 1908.