170
Eine besondere Stellung hatte man den chinesischen Untertanen
gegenüber eingenommen. Es war ihnen in der ersten Zeit der japa
nischen Herrschaft das Opiumrauchen streng verboten. Erst im Jahre
1904, nachdem die Regelung des Opiumkonsums Wurzel gefaßt hatte
und nicht mehr zu befürchten war, daß sie durch die Zulassung der
chinesischen Untertanen zum Opiumrauchen beeinträchtigt werden
würde, beschloß man, ihnen vom Januar 1905 ab jemals auf ein Jahr
die Raucherlaubnis zu erteilen, jedoch unter der Bedingung, daß der
Erlaubnisschein auch während der zugestandenen Frist zurück
gegeben werden müsse, sobald sein Inhaber Formosa verlasse. Diese
Anordnung schien vor allem auch deshalb geboten, weil infolge des
Aufschwungs der Industrie allenthalben lebhafte Nachfrage nach
Arbeitskräften herrschte. Sie war am bequemsten aus den Formosa
gegenüberliegenden südchinesischen Küstengegenden zu decken, aber
das Verbot des Opiumrauchens schreckte die Arbeiter ab. Deshalb
wurde der obige Beschluß zur Ausführung gebracht und zwar aus
begreiflichen Gründen gleichzeitig mit der Veröffentlichung einer
Kontrollordnung für die chinesischen Arbeiter. Hiernach erlangen
jährlich 1000 bis 1500 Arbeiter die Erlaubnis zum Opiumrauchen, im
Jahre 1909 z. B. 1530 Männer und 23 Frauen.
Die Aufsicht über die sämtlichen mit dem Opium in Zusammen
hang stehenden Einrichtungen und Maßnahmen wurde seit Errichtung
des Zivil Verwaltungsamtes im April 1896 durch das Sanitätsbureau
geführt und ist ständig bei diesem geblieben; bei den Distrikt
ämtern wurden die Opiumsachen von Anfang an durch die Polizei
abteilungen erledigt. In Taihoku, Tainan und anderen wichtigeren
Konsumtionsorten wurden eine Anzahl Schutzleute ausschließlich
zur Beaufsichtigung der Opiumraucher bestellt.
Mit diesem maßvoll prohibitiven Vorgehen verbanden sich jedoch
positive Maßregeln. Man klärte nicht nur die Jugend in der Schule
über die mit dem Opiumgenusse verknüpften schweren Schädigungen
auf, sondern ging vor allem auch darauf aus, Individuen, die von
selbst den Wunsch hatten, sich das Opiumrauchen abzugewöhnen,
die Heilung zu ermöglichen. Daher setzte das Generalgouvernement
bei der Kommission für Gesundheitspflege ein besonderes Komitee
ein mit dem Aufträge, ein wirksames Heilverfahren zu erforschen.
Später wurde dieses Arbeitsfeld der Kommission zur Erforschung