Full text : Die hygienischen Verhältnisse der Insel Formosa

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Eine  besondere  Stellung  hatte  man  den  chinesischen  Untertanen
gegenüber  eingenommen.  Es  war  ihnen  in  der  ersten  Zeit  der  japanischen ­
  Herrschaft  das  Opiumrauchen  streng  verboten.  Erst  im  Jahre
1904,  nachdem  die  Regelung  des  Opiumkonsums  Wurzel  gefaßt  hatte
und  nicht  mehr  zu  befürchten  war,  daß  sie  durch  die  Zulassung  der
chinesischen  Untertanen  zum  Opiumrauchen  beeinträchtigt  werden
würde,  beschloß  man,  ihnen  vom  Januar  1905  ab  jemals  auf  ein  Jahr
die  Raucherlaubnis  zu  erteilen,  jedoch  unter  der  Bedingung,  daß  der
Erlaubnisschein  auch  während  der  zugestandenen  Frist  zurückgegeben ­
  werden  müsse,  sobald  sein  Inhaber  Formosa  verlasse.  Diese
Anordnung  schien  vor  allem  auch  deshalb  geboten,  weil  infolge  des
Aufschwungs  der  Industrie  allenthalben  lebhafte  Nachfrage  nach
Arbeitskräften  herrschte.  Sie  war  am  bequemsten  aus  den  Formosa
gegenüberliegenden  südchinesischen  Küstengegenden  zu  decken,  aber
das  Verbot  des  Opiumrauchens  schreckte  die  Arbeiter  ab.  Deshalb
wurde  der  obige  Beschluß  zur  Ausführung  gebracht  und  zwar  aus
begreiflichen  Gründen  gleichzeitig  mit  der  Veröffentlichung  einer
Kontrollordnung  für  die  chinesischen  Arbeiter.  Hiernach  erlangen
jährlich  1000  bis  1500  Arbeiter  die  Erlaubnis  zum  Opiumrauchen,  im
Jahre  1909  z.  B.  1530  Männer  und  23  Frauen.
Die  Aufsicht  über  die  sämtlichen  mit  dem  Opium  in  Zusammenhang ­
  stehenden  Einrichtungen  und  Maßnahmen  wurde  seit  Errichtung
des  Zivil  Verwaltungsamtes  im  April  1896  durch  das  Sanitätsbureau
geführt  und  ist  ständig  bei  diesem  geblieben;  bei  den  Distriktämtern ­
  wurden  die  Opiumsachen  von  Anfang  an  durch  die  Polizeiabteilungen ­
  erledigt.  In  Taihoku,  Tainan  und  anderen  wichtigeren
Konsumtionsorten  wurden  eine  Anzahl  Schutzleute  ausschließlich
zur  Beaufsichtigung  der  Opiumraucher  bestellt.
Mit  diesem  maßvoll  prohibitiven  Vorgehen  verbanden  sich  jedoch
positive  Maßregeln.  Man  klärte  nicht  nur  die  Jugend  in  der  Schule
über  die  mit  dem  Opiumgenusse  verknüpften  schweren  Schädigungen
auf,  sondern  ging  vor  allem  auch  darauf  aus,  Individuen,  die  von
selbst  den  Wunsch  hatten,  sich  das  Opiumrauchen  abzugewöhnen,
die  Heilung  zu  ermöglichen.  Daher  setzte  das  Generalgouvernement
bei  der  Kommission  für  Gesundheitspflege  ein  besonderes  Komitee
ein  mit  dem  Aufträge,  ein  wirksames  Heilverfahren  zu  erforschen.
Später  wurde  dieses  Arbeitsfeld  der  Kommission  zur  Erforschung
            
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