Object: Das Land der unbegrenzten Möglichkeiten

282 
Ingenieur für Maschinenwesen im allgemeinen, ein Elektro 
techniker, ein zugleich mit der Kohlen- und Petroleum- 
Industrie vertrauter Geologe, ein praktischer Landwirt, ein 
Chemiker, ein Textil-Experte, ein in Finanz- und Börsen 
fragen bewanderter Sachverständiger und ein Eisenbahner. 
Die „wirtschaftlichen Abteilungen“ sollen, gleichsam ideelle 
Bank-Institute, in allen Ländern, in denen sie vom Reiche 
begründet werden, ihre Aufgaben darin sehen, Dividenden 
in Form von Nutzen für die Allgemeinheit zu erzielen, indem 
sie billige Bezugsquellen und gute Absatzgebiete, Ver 
kehrs-Möglichkeiten und -Erleichterungen feststellen, vor 
teilhafte Arbeitsorganisationen und Produktionsbedingungen 
bekanntgeben und eine aktuelle, auf den Tag gestellte 
Berichterstattung an die einzelnen Erwerbsgruppen der 
Industrie, des Handels und der Landwirtschaft mit Sorgsam 
keit vermitteln — immer gestützt auf die Tätigkeit der zur 
Abteilung gehörigen Spezial-Sachverständigen, auf deren 
Beobachtungen daheim am Sitz der Abteilung und auf 
Studienfahrten durch das Land. Selbstverständlich wird 
keineswegs alles, was derart zu unserer Kenntnis gelangt, 
selbst wenn sich die betreffende Einrichtung hinsichtlich 
der Gütererzeugung oder -Verteilung drüben bewährt hat, 
rein mechanisch übernommen werden können. Überall wird 
vielmehr Anpassung an unsere Eigenart die notwendige Vor 
aussetzung bilden müssen. Vieles, was in Amerika seinen 
Zweck erreicht, würde bei uns unter anderen Verhältnissen 
versagen. Bei der Schilderung der Kohlen-Schrämmaschinen 
habe ich hiervon ein Beispiel gegeben. Ich überlasse aber 
das Technische und Maschinelle im übrigen den Fachleuten 
und spreche in der Hauptsache von den kommerziellen Be 
trieben beziehungsweise von der kommerziellen Ausnutzung 
der Industrieerzeugnisse für den Weltmarkt. Allerdings hat 
man in den mittleren amerikanischen Geschäftshäusern noch
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.