Voraussetzungen zur Mechanisierung. )
schinen, welche den mechanischen Teil der Arbeitsleistung über-
f nehmen.
Unter der hier zu besprechenden Mechanisierung der Buchhal-
t tung versteht man die Durchführung der buchhalterischen Arbei-
t ten mit Hilfe von Maschinen. Im Bankbetrieb ist die Anwendung
t von Maschinen nicht auf die Buchhaltung beschränkt. Im moder-
nen Betrieb steht die Maschine und das mechanische Arbeitsver-
fahren im Dienst der Kasssengebarung, der Expedition, des Brief-
durchlaufs durch die Abteilungen, der schriftlichen Verständigung
unter denselben usw. (elektrische Geldzählmaschinen, Kopier-,
Adressier- und Frankiermasschinen, Portokontrollkassen, Rohr- und
Seilpostanlagen, Fernschreiber usw.). Die eigentliche Domäne
der Mechanisierung ist jedoch die Buchhaltung. Infolge des
Überwiegens des mechanisch geistigen Arbeitselements gegenüber
dem rein geistigen und infolge der Fülle des Buchungsmaterials
ist sie zur Durchführung der Mechanisierung besonders geeignet.
Die Bankbuchhaltung ist gekennzeichnet durch eine große Zahl
gleichartiger Buchungsposten, die täglich in annähernd gleichem
Umfange wiederkehren. Das entspricht dem Charakter der regu-
lären Bankarbeit, die in der Erledigung vieler Einzelvorfälle
gleicher Art (Effekten- und Devisenkäufe und Verkäufe, Depotein-
und Ausgänge, Scheckinkasso usw.) besteht. Jeder Geschäftsfall
der gleichen Art wird nach dem gleichen Schema, in der gleichen
Reihenfolge und unter Benutzung derselben Formulare auf-
gezeichnet und weiterbearbeitet. Dabei wiederholen sich die glei-
chen Buchungsdaten in den Grundbüchern, Sach- und Personen-
konten, Skontren, Buchungsaufgaben, Ausführungsanzeigen usw.
Die Übereinstimmung der verschiedenen Eintragungen muß durch
Ablesen, Nachaddieren, Abstimmen usw. fortlaufend geprüft wer-
den. Vielfach werden zum Zweck dieser Abstimmung besondere
Kontrollbücher geführt (vgl. Kontokorrentkontrollbuch S. 125).
Da es sich beim Bankgeschäft um eine überwiegend abstrakte
Wertverrechnung (Umschreibung von Konto zu Konto) handelt,
so ist die tägliche Abstimmung ein wesentliches Erfordernis. Diese
tägliche Kontrolle verlangt aber die pünktliche, restlose Durch-
führung aller Buchungen am Tage des Geschäftsvorfalles. Durch
diese Eigenschaften der Bankbuchhaltung (Vielheit, Gleichförmig-
keit und ununterbrochene Folge des Buchungsmaterials, mehr-
malige Wiederholung der gleichen Daten, Notwendigkeit täglicher
Aufbuchung und Abstimmung) sind die Voraussezungen zur Me-
chanisierung gegeben.
1 GC