Full text : Cost of living in German towns

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Stamm  von  Arbeitswilligen  und  anstelligen  Arbeitern  herausgebildet
zu  haben.  Diese  Arbeiter  haben  in  Würdigung  der  geordneten  und
guten  Verhältnisse  des  hiesigen  Bezirks  sich  oft  dahin  geäußert,  daß  sie
nicht  wieder  in  ihre  Heimat  zurückkehren  wollen  und  die  Betriebsführer ­
  gebeten,  auch  nach  dem  Kriege  auf  der  Zeche  in  Arbeit  bleiben
zu  dürfen.
Daß  die  Behauptung,  durch  die  Beschäftigung  der  Ausländer
würde  die  Sicherheit  der  einheimischen  Arbeiter  gefährdet,  zu  Unrecht
erhoben  wird,  beweist  die  Tatsache,  daß  bisher  noch  kein  Unfall,  selbst
nicht  leichterer  Art,  zu  unserer  Kenntnis  gekommen  ist,  der  durch
mangelnde  Sachkenntnis  der  Ausländer  hervorgerufen  wäre.  Mit
Arbeiten,  wodurch  die  Sicherheit  und  das  Leben  der  Mitarbeiter  gefährdet ­
  werden  könnten,  werden  die  Ausländer  nicht  beschäftigt.  Da
60  Prozent  der  Russisch-Polen  deutsch  sprechen  und  teilweise  auch
deutsch  lesen  können,  so  können  sich  diese  mit  den  Bergpolizei-  und
Unfallverhütungsvorschriften  vertraut  machen.  Denen,  die  dazu  nicht
imstande  sind,  sind  auf  den  meisten  Zechen  durch  Dolmetscher  die  einschlägigen ­
  Betriebsbestimmungen  vorgelesen  worden,  auf  manchen
Zechen  sind  sie  durch  praktischen  Unterricht  über  Tage  in  dem  Erkennen
der  Schlagwetter  und  der  Handhabung  der  Sicherheiislampe  unterrichtet ­
  worden;  auf  den  schlagwetter-  und  kohlenstaubgefährlichen
Gruben  des  Reviers  Hamm  erhalten  sie  nur  elektrische  Lampen.  Auf
allen  Zechen  sind  die  Aufsichtsbeamten  angewiesen,  bei  ihren  Befahrungen ­
  die  Ausländer  über  die  Gefahren  des  Bergbaues  aufzuklären..
Vor  allem  wird  durch  geeignete  Zusammensetzung  der  Kameradschaften
dafür  Sorge  getragen,  daß-  den  verhältnismäßig  wenigen  nicht  deutsch
sprechenden  Arbeitern  Kameraden  zugewiesen  werden,  die  durch  Beherrschung ­
  beider  Sprachen  in  der  Lage  sind,  ihnen  die  erforderlichen
Anweisungen  zum  eigenen  sowie  zum  Schutze  anderer  zu  geben.
Alle  diese  Maßnahmen  sind  u.  E.  für  die  Sicherheit  der  Belegschaft
ausreichend.  Vor  allem  erscheint  uns  die  Bekanntmachung  der  bergpolizeilichen ­
  Verfügungen  in  den  fremden  Sprachen  wenig  Zweck  zu
haben.  Denn  diejenigen  Arbeiter,  die  kein  Deutsch  verstehen  und  nicht
lesen  können,  sind  fast  durchweg  Analphabeten,  so  daß  ihnen  trotz  des
Anschlags  der  Bekanntmachung  in  ihrer  Sprache  diese  mündlich  mitgeteilt ­
  werden  müßte.
Als  Unterlagen  für  die  Verträge,  unter  denen  die  Arbeiter  aus
den  besetzten  Gebieten  angeworben  sind,  dienen  die  Vordrucke  der  deutschen ­
  Arbeiterzentrale  in  Berlin,  des  Arbeitsamts  beim  Kaiserlichen
Polizeipräsidium  in  Lodz  und  Warschau  und  die  Arbeitsvermittelungskommission ­
  beim  Rate  der  Stadt  Czenstochau.  Die  Verträge,  die  verschiedenen ­
  Wortlaut  haben,  entsprechen  den  ministeriellen  Vorschriften.
Da  sie  den  oben  genannten  Behörden  vorgelegt  werden  müssen,  so  ist
für  die  Rechtmätzigkeit  der  Vertragsbestimmungen  bereits  eine  gewisse
Gewähr  gegeben.  Wie  die  zahlreichen,  den  Berichten  der  Revier-
            
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