Object : Die geplante Erhöhung der Brausteuer für das norddeutsche Braugewerbe und deren Folgen

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Seit  13  Jahren  sind  Deutschlands  Kleinbrauer  bemüht,
eine  Staffelung  des  Brausteuertarifes  herbeizuführen,  derart,
daß  sie  dem  an  Betriebskapital  und  infolge  der  ganzen  Eigenart ­
  des  Braugewerbes  ihm  weit  überlegenen  Großbrauer
gegenüber  wenigstens  einigermaßen  gerecht  behandelt  würden.
Bisher  werden  von  allen  Brauereien  pro  Doppelzentner
Malz  4  Mk.  erhoben;  die  neue  Brausteuervorlage  verlangt
von  den  kleinsten  Betrieben  7  Mk.,  von  den  größeren  8  bis
12  Mk.  und  von  den  größten  J  2,50  Mk.  Der  Kleinbrauer
bezahlt  jetzt  4  Mk.  Pro  100  kg-;  geplant  (von  der  Regierung
„erwogen")  werden  3,25  Mk.  pro  100  kg  für  kleinste  Betriebe;
in  der  neuen  Vorlage  projektiert:  7  Mk.  pro  100  kg.  Um
dem  Leser  ein  Beispiel  zu  geben:  Eine  kleine  Stadtbrauerei,
die  400  Zentner  Malz  verbraut  und  davon  2000  lll  einfaches
Bier  erzeugt,  wird  dabei  noch  vorausgesetzt,  daß  sie  keine
Einbuße  erleidet  -  etwa  12  000  Mk.  rohen  Ertrag  haben.
Sie  bezahlt  zurzeit  800  Mk.  Brausteuer,  sie  hoffte,  nach  der
Staffelung  nur  noch  650  Mk.  zu  entrichten,  und  nunmehr
würde  sie  —  1400  Mk.,  also  noch  600  Mk.  mehr  als  jetzt,
zahlen  müssen.  An  kommunaler  Biersteuer  hat  dieselbe
Brauerei  aüßerdem  etwa  450  bis  500  Mk.  zu  entrichten!
Wie  gerechtfertigt  eine  Staffelung  wäre,  ist  daraus  ersichtlich,
daß  eine  Lagerbierbrauerei  wohl  genau  dieselbe  Steuer  bezahlen ­
  muß,  aber  einen  Ertrag  —  Verhältnis  Lagerbier  zu
Einfachbier  —,  dasselbe  Quantum  Malz  angenommen,  von
etwa  15  000  Mk.  haben  würde.  Diese  Zahlen  sprechen  eine
sehr  ernste  Sprache!  Ich  bin  jedoch  auch  gerecht  genug,  anzuerkennen, ­
  daß  uns  Kleinbrauern  den  Großbetrieben  gegenüber ­
  auch  manche  Vorteile  erwachsen,  die  diese  nicht  haben,
und  daß  andererseits  manche  nachteiligen  Erscheinungen
unseres  Gewerbes  dort  viel  stärker  hervortreten,  als  bei  uns.
Zum  Beispiel  betreiben  viele  Kleinbrauer  Nebengewerbe:  Landwirtschaft, ­
  Gastwirtschaft,  Handel  usw.;  unsere  Kundschaft,  unser
Risiko  ist  übersichtlicher,  die  Löhne  sind  niedriger  und  der  Verwaltungsaufwand ­
  ist  viel  geringer.  Auch  die  Wahrheit  der
Redensart,  der  Kleinbrauer  könne  heute  nicht  mehr  bestehen,
kann  ich  nur  beschränkt  anerkennen,  sie  ist  zum  großen  Teil
nicht  zutreffend,  weil  die  wissenschaftliche  Ausbildung  uns
Kleinbrauer  befähigt,  ein  ebenso  gutes  Bier  herzustellen  und
eine  fast  ebenso  rationelle  Wirtschaft  wie  im  Großbetriebe  zu
führen.  Bei  geschickter  Leitung  und  im  Hinblick  aus  die
Nebengewerbe  —  gute  Fundierung  und  Absatzgebiet  vorausgesetzt ­
  —  sind  Kleinbrauer  sehr  wohl  in  der  Lage,  gleich
gute  wirtschaftliche  Ergebnisse  und  technische  Ausbeute  zu  erzielen ­
  wie  Großbrauer.  Die  Resignation  vieler  Kleinbrauer
und  der  unausgesprochene  Gedankengang  der  Steuervorlage,
„der  Kleinbrauer  gehe  doch  seinem  Schicksal  entgegen",  sind
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