thumbs: Finanzen und Steuern im In- und Ausland

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f. Die Schichtung des Volkseinkommens 
Die Einkommensschichtung im Deutschen Reich 1913 und 1926 
Übersicht 41 
Einkommensstufen 
Anzahl der . 
Einkommensbezieher?) | Einkommen 
in vT der Gesamtzahl bzw. Gesamtsumme 
1913 | 1926! 1913 | 1926 
A = 8 
1913 in A 
Vorkrierskaufkraft2) | 
1926 in ZM 
Nachkriegskautfkraft!) 
von 0 bis 900 .. 
über 900 « 1500... 
1500 « 3000 .. 
3000 « 6000... 
6000 « 9000... 
9000 « 12000 ..! 
12000 « 20000 ..: 
20000 « 100000 ..' 
üher 100000 . 
von Obis 1200... 
iber 1200 « 23000... 
« 3000 « 5000... 
« 5000 « 9000... 
< 9000 « 12000... 
< 12000 « 16000... 
* 16000 « 25000... 
25000 « 100000 .. 
über 100 000 . 
492 
308 
146 
38 
630 
290 
51 
an 
233 | 315 
247 337 
201 131 
102 pn 
36 2 
4 pr 
ar} za 
-9 . m“ 
Summe ... 
1 000 1 1000 
| 1000 | 1000 
1) In Anbetracht des veränderten Geldwerts als annähernd vergleichbar gegenübergestellt.. — 2) Lohnsteuerpflichtige. 
veranlagte und steuerfreie natürliche Personen. 
Bei den natürlichen Personen entfallen 1926 rd. zwei Drittel der Zensiten mit etwa 
ein Drittel der Einkommen auf die Einkommensstufen unter 1200 AM, auf die Stufen 
bis 3.000 AM sogar über 90 vH der Zensiten mit rd. zwei Drittel der Einkommen; die 
Einkommensstufen über 9000 AM umfassen nur rd. 1vH der Pflichtigen mit 13 vH 
der Einkommen. Ein Vergleich mit den Vorkriegsverhältnissen ist nur unter großen 
Vorbehalten möglich. Auf Grund der bundesstaatlichen Statistiken muß der Reichs- 
durchschnitt für 1913 schätzungsweise ermittelt werden. Vor allem aber können den für 
1926 unterschiedenen Einkommensstufen die an Kaufkraft entsprechenden Vorkriegs- 
Stufen nur in sehr grober Annäherung gegenübergestellt werden. Trotzdem wird die Ver- 
Schlechterung der Einkommensschichtung sehr deutlich: besonders die Aufblähung der 
untersten Stufen und der starke Rückgang der oberen und höchsten Stufen. Inwieweit 
die Einkommensschichtung seit 1926 wieder günstiger geworden ist, läßt sich noch nicht 
übersehen, da die Steuerstatistik für die späteren Jahre noch nicht in der erforderlichen 
Aufgliederung vorliegt. 
yg. Volkseinkommen, Finanz-, Steuer- und Sozialbelastung 
Die Frage der Finanz- und Steuerbelastung war in den letzten Jahren einer der häu- 
Ägsten Gegenstände der öffentlichen Diskussion, ist aber nicht immer mit der erforder- 
lichen Klarheit behandelt worden. Wenn Fehlschlüsse auf diesem Gebiet vermieden wer- 
den sollen, so muß eine Reihe von Begriffen deutlich auseinandergehalten werden. 
Am umfassendsten ist der Begriff des öffentlichen Finanzbedarfs, d.h. 
desjenigen Teiles des Volkseinkommens, der kraft staatlichen Hoheitsaktes überhaupt 
I die Kassen von Reich, Ländern und Gemeinden fließt. Er deckt sich (von Über- 
tragungsposten aus dem vorigen und ins folgende Jahr abgesehen) mit der jeweiligen Ge- 
‘amtsumme der öffentlichen Ausgaben und Einnahmen und ist seit 1913 von 16 vH des 
Volkseinkommens auf rd. 30 vH in 1927 gestiegen. Zum öffentlichen Finanzbedarf im wei- 
teren Sinne gehört außer der Etatsumme vom Reich, Ländern und Gemeinden (öffentlicher 
Finanzbedarf im engeren Sinne) der Finanzbedarf der Sozialversicherung, der zwar orga- 
üsatorisch aus dem Etat herausgelöst, aber ebenfalls durch staatlichen Hoheitsakt be- 
Stimmt ist. Dieser Sozialbedarf ist von 1913 -bis 1927 von 2,7 vH auf über 7 vH des 
Volkseinkommens gestiegen, der öffentliche Finanzbedarf im weiteren Sinne insgesamt 
von knapp einem Fünftel auf über ein Drittel des Sozialproduktes.
	        
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