Full text: Die Reichsbank 1876 bis 1910

Tabelle 22 
57 
8 
%■ 
Das Kontingent der durch den Barvorrat nicht gedeckten 
steuerfreien Noten und feine Entwicklung feit 1876. 
~iJci8 Notenrecht dcr Reichsbank ist, von der Vorschrift der Drittcldecknng gemäß § 17 des Bankgesetzes vom 
14. März 1875 abgesehen, auch noch indirekt beschränkt durch das sogenannte System der indirekten Kontingentierung 
der Noten. Aus währungspolitischen und wirtschaftlichen Gründen bestimmt § 6 des Bantgesetzes zur Verhinderung 
eines allzu starken Anwachsens des ungedeckten Notenumlaufs und zur Sicherung dcr jcdcrzcitigen Einlösbarkcit 
dcr Noten: 
»Banken, deren Notenumlauf ihren Barvorrat und den ihnen nach Maßgabe der Anlage zugewiesenen 
Betrag übersteigt, haben vom I. Januar 1876 an von dem Überschüsse eine Steuer von jährlich fünf vom 
Hundert an die Reichskasse zu entrichten. Als Barvorrat gilt bei Feststellung der Steuer dcr in den Kassen 
der Bank befindliche Betrag an kursfähigem deutschem Gelde, an Reichskassenscheinen, an Noten anderer deutscher 
Banken und an Gold in Barren oder ausländischen Münzen, das Pfund fein zu I 392 Mark berechnet. 
Erlischt die Befugnis einer Bank zur Notenausgabe (§ 49), so wächst der derselben zustehende Anteil an dem 
Gesamtbeträge des der Steuer nicht unterliegenden ungedeckten Notenumlaufs dem Anteile der Reichsbank zu.« 
In der Anlage zu § 9 des Bankgesetzes ist das Gesamtkontingent der durch den Barvorrat nicht gedeckten 
steuerfreien Banknoten auf 385 Millionen Mark festgesetzt, von denen 250 Millionen der Reichsbank, der Nest von 
135 Millionen Mark den übrigen deutschen Notenbanken zugewiesen wurde. Einschließlich der Kommunalständische» 
Bank für die preußische Oberlausitz in Görlitz und der erst im Herbst 1875 errichteten Bayerischen Notenbank waren 
dies insgesamt 32 sogenannte Privatnotenbanken. 
Zunächst verzichteten auf das Recht dcr Notenausgabe 12 Privatnotenbanken, nämlich 
Nr. dcr Anlage Kontingent 
zu § 9 b. 
DG. 
steuerfreier Noten 
2 
Ritterschaftliche Privatbank in Pommern (Stettin) 
Mark 
1 222 000 
9 
Kommunalständische Bank für die preußische Oberlausitz (Görlitz) 
» 
1 307 000 
15 
Leipziger Bank 
» 
5 348 000 
22 
Weimarsche Bank 
» 
1 971 000 
23 
Oldenburgischc Landesbank 
» 
1 881 000 
25 
Mitteldeutsche Kreditbank in Meiningen 
y> 
3 187 000 
26 
Privatbank zu Gotha 
» 
1 344 000 
27 
Anhalt-Dessauische Landesbank 
» 
935 000 
28 
Thüringische Bank (Sondershausen) 
» 
1 658 000 
29 
Geraer Bank 
» 
1 651 000 
30 
Niedersächsische Bank (Bückeburg) 
594 000 
31 
Lübecker Privatbank 
500 000 
Kontingent der 
Reichsbank ursprünglich 
Mark 250 000 000 
Ihre Kontingente betrugen insgesamt .... Mark 21 598 000, 
die laut Bekanntmachung des Reichskanzlers vom 1. April 1876 (Reichs-Gesetzbl. 
S. 124) der Neichsbank zuwuchsen, deren Kontingent damit zum 1. Januar 
1876 stieg auf Mark 271 598 000.
	        
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