Tabelle 22
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8
%■
Das Kontingent der durch den Barvorrat nicht gedeckten
steuerfreien Noten und feine Entwicklung feit 1876.
~iJci8 Notenrecht dcr Reichsbank ist, von der Vorschrift der Drittcldecknng gemäß § 17 des Bankgesetzes vom
14. März 1875 abgesehen, auch noch indirekt beschränkt durch das sogenannte System der indirekten Kontingentierung
der Noten. Aus währungspolitischen und wirtschaftlichen Gründen bestimmt § 6 des Bantgesetzes zur Verhinderung
eines allzu starken Anwachsens des ungedeckten Notenumlaufs und zur Sicherung dcr jcdcrzcitigen Einlösbarkcit
dcr Noten:
»Banken, deren Notenumlauf ihren Barvorrat und den ihnen nach Maßgabe der Anlage zugewiesenen
Betrag übersteigt, haben vom I. Januar 1876 an von dem Überschüsse eine Steuer von jährlich fünf vom
Hundert an die Reichskasse zu entrichten. Als Barvorrat gilt bei Feststellung der Steuer dcr in den Kassen
der Bank befindliche Betrag an kursfähigem deutschem Gelde, an Reichskassenscheinen, an Noten anderer deutscher
Banken und an Gold in Barren oder ausländischen Münzen, das Pfund fein zu I 392 Mark berechnet.
Erlischt die Befugnis einer Bank zur Notenausgabe (§ 49), so wächst der derselben zustehende Anteil an dem
Gesamtbeträge des der Steuer nicht unterliegenden ungedeckten Notenumlaufs dem Anteile der Reichsbank zu.«
In der Anlage zu § 9 des Bankgesetzes ist das Gesamtkontingent der durch den Barvorrat nicht gedeckten
steuerfreien Banknoten auf 385 Millionen Mark festgesetzt, von denen 250 Millionen der Reichsbank, der Nest von
135 Millionen Mark den übrigen deutschen Notenbanken zugewiesen wurde. Einschließlich der Kommunalständische»
Bank für die preußische Oberlausitz in Görlitz und der erst im Herbst 1875 errichteten Bayerischen Notenbank waren
dies insgesamt 32 sogenannte Privatnotenbanken.
Zunächst verzichteten auf das Recht dcr Notenausgabe 12 Privatnotenbanken, nämlich
Nr. dcr Anlage Kontingent
zu § 9 b.
DG.
steuerfreier Noten
2
Ritterschaftliche Privatbank in Pommern (Stettin)
Mark
1 222 000
9
Kommunalständische Bank für die preußische Oberlausitz (Görlitz)
»
1 307 000
15
Leipziger Bank
»
5 348 000
22
Weimarsche Bank
»
1 971 000
23
Oldenburgischc Landesbank
»
1 881 000
25
Mitteldeutsche Kreditbank in Meiningen
y>
3 187 000
26
Privatbank zu Gotha
»
1 344 000
27
Anhalt-Dessauische Landesbank
»
935 000
28
Thüringische Bank (Sondershausen)
»
1 658 000
29
Geraer Bank
»
1 651 000
30
Niedersächsische Bank (Bückeburg)
594 000
31
Lübecker Privatbank
500 000
Kontingent der
Reichsbank ursprünglich
Mark 250 000 000
Ihre Kontingente betrugen insgesamt .... Mark 21 598 000,
die laut Bekanntmachung des Reichskanzlers vom 1. April 1876 (Reichs-Gesetzbl.
S. 124) der Neichsbank zuwuchsen, deren Kontingent damit zum 1. Januar
1876 stieg auf Mark 271 598 000.