Einleitendes 7
Urheber solcher Denkmäler über ein geschichtliches Ereignis
belehren. Bei den Überresten muß er daher ihre Beziehung
auf das Dasein, die Tätigkeit und die Zustände der Menschen
zu erkennen suchen; bei den Denkmälern der Tradition
wird er sich bemühen, den Gedanken ihrer Urheber mög-
lichst vollkommen zu erfassen‘).
Die Behandlung der Überreste und ihrer Interpretation
müssen wir der Geschichtswissenschaft und ihrer Hilfsdis-
ziplinen überlassen. Von allgemeinerer Bedeutung sind die
schriftlichen Denkmäler der Tradition. Sie kommen des-
halb auch für unsere Darstellung vorzüglich in Betracht.
2. Zum vollen Verständnis eines Schriftwerkes ist erfor-
derlich, daß man den ganzen Gedanken des Autors eıfasse
und alle Vorstellungen im Geiste gegenwärtig habe, die
derselbe in seinen Lesern oder Hörern hervorrufen wollte.
Die Lehre von den Mitteln, um zu diesem Verständnis
eines Textes zu gelangen, bezeichnet man gewöhnlich mit
dem Namen Hermeneutik oder Interpretationslehre. Man
unterscheidet in derselben verschiedene Arten des Ver-
ständnisses und der Auslegung und redet deshalb mit
Schleiermacher von einer grammatischen und psychologi-
schen Interpretation, oder mit F. Ast von einer historischen,
grammatischen und geistigen, oder mit F. A. Wolf von einer
grammatischen, rhetorischen und historischen, oder mit
F. Blass von einer sprachlichen, historischen und techni-
schen, oder mit A. Boeckh und H. Kihn von einer gram-
matischen, historischen, individuellen und generischen, oder
mit H. Steinthal von einer grammatischen, sachlichen, sti-
listischen, individuellen, historischen und psychologischen
Auslegung®).
3. Praktisch wird es für das Verständnis eines Textes vor
allem auf zwei Punkte ankommen: auf die rechte Erfas-
sung der sprachlichen und formellen Seite und auf die
richtige Erkenntnis der Sache oder des Inhaltes, der in
1) Vgl. E. Bernheim, Lehrbuch® 569 f,
?) Vgl. F. Blass in: Handbuch d. klass. Altert. 1? 172—6.
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