Object: Zur Frage der Naturalteilung

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2. 
Parzellierung. 
Der häufigste Vorwurf, der der Naturalteilung gemacht wird, ist 
der, daß sie eine große Zersplitterung des Grund und Bodens hervor 
rufe. Diesem Vorwurf ist eine gewisse Berechtigung nicht abzusprechen. 
War schon bei der Gemengelage der Grundstücke ursprünglich die Einzel 
parzelle nicht besonders groß (Tagwerk, Morgen), so wurde durch die 
Naturalteilung die weitere Verkleinerung des Grundstücks noch be 
günstigt. Jedes Kind erhält bei der Nebergabe gleichen Anteil am 
Grundvermögen; das Verlangen nach möglichster Gleichstellung sowohl 
in quantitativer wie in qualitativer Hinsicht bringt es mit sich, daß 
namentlich bessere Grundstücke in größerem Maße aufgeteilt werden. 
Die Grundstücke werden heute bei einer etwaigen Teilung meist der 
Länge nach gespalten, um sich einen vorhandenen Zufahrtsweg zu er 
halten; Teilungen der Breite nach kommen äußerst selten vor. 
Die Parzellierung scheint schon in früher Zeit, insbesonders an 
Orten, wo der Fürstbischof von Würzburg, Klöster, Stiftungen Grund 
herrn waren, die die fortwährende Zersplitterung des Grund und Bodens 
nicht verhüten konnten, ziemlich weit gediehen zu sein; die seit der 
Befreiung des Bauernstandes von den grnndherrlichen Fesseln allgemein 
zugelassene Freiteilbarkeit hat die Parzellierung im Grabfeld nicht in 
erheblichem Maße gesteigert. 
Das Grundsteuerkataster wurde im Jahre 1855 für Unterfranken 
fertig gestellt, die nachstehende Tabelle weist die Plannummerzahl auf, 
wie sie 1855 festgesetzt wurde. 
In der Tabelle ist alles Material verarbeitet, was sich in den 
amtlichen Büchern in dieser Hinsicht fand. Das Bild läßt ersehen, daß 
die Parzellierung iin Grabfeld einen beträchtlichen Umfang hat. Die 
Tabelle zeigt nicht, wieviel Fläche und Plannummern die Waldungen, 
Wege, Häuser, Hausgärten ansniachen. Es fällt dies namentlich bei 
den Waldungen sehr schwer ins Gewicht, da sie meist nur wenige Plan- 
nummern bei einer großen Fläche besitzen. Andererseits würde der 
Wegfall der Plannummern der Häuser, Hansgärten, Wege das Bild 
etwas günstiger gestalten. Eine amtliche Zusammenstellung über die 
Zu- und Abnahme der Parzellen im Laufe der Zeit existiert nicht. 
Nun ist klar, daß da, wo Naturalteilung besteht, die Zahl der Grund 
stücke, sei es infolge Teilung oder Zusammenlegung von Grundstücken, 
fortwährend wechselt. Würde das Prinzip der Naturalteilung im Grab- 
seld konsequent bis ans das Äußerste durchgeführt, so müßte die Zahl 
der Plannummern ständig steigen, es müßte ein Zeitpunkt kommen, wo
	        
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