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2.
Parzellierung.
Der häufigste Vorwurf, der der Naturalteilung gemacht wird, ist
der, daß sie eine große Zersplitterung des Grund und Bodens hervor
rufe. Diesem Vorwurf ist eine gewisse Berechtigung nicht abzusprechen.
War schon bei der Gemengelage der Grundstücke ursprünglich die Einzel
parzelle nicht besonders groß (Tagwerk, Morgen), so wurde durch die
Naturalteilung die weitere Verkleinerung des Grundstücks noch be
günstigt. Jedes Kind erhält bei der Nebergabe gleichen Anteil am
Grundvermögen; das Verlangen nach möglichster Gleichstellung sowohl
in quantitativer wie in qualitativer Hinsicht bringt es mit sich, daß
namentlich bessere Grundstücke in größerem Maße aufgeteilt werden.
Die Grundstücke werden heute bei einer etwaigen Teilung meist der
Länge nach gespalten, um sich einen vorhandenen Zufahrtsweg zu er
halten; Teilungen der Breite nach kommen äußerst selten vor.
Die Parzellierung scheint schon in früher Zeit, insbesonders an
Orten, wo der Fürstbischof von Würzburg, Klöster, Stiftungen Grund
herrn waren, die die fortwährende Zersplitterung des Grund und Bodens
nicht verhüten konnten, ziemlich weit gediehen zu sein; die seit der
Befreiung des Bauernstandes von den grnndherrlichen Fesseln allgemein
zugelassene Freiteilbarkeit hat die Parzellierung im Grabfeld nicht in
erheblichem Maße gesteigert.
Das Grundsteuerkataster wurde im Jahre 1855 für Unterfranken
fertig gestellt, die nachstehende Tabelle weist die Plannummerzahl auf,
wie sie 1855 festgesetzt wurde.
In der Tabelle ist alles Material verarbeitet, was sich in den
amtlichen Büchern in dieser Hinsicht fand. Das Bild läßt ersehen, daß
die Parzellierung iin Grabfeld einen beträchtlichen Umfang hat. Die
Tabelle zeigt nicht, wieviel Fläche und Plannummern die Waldungen,
Wege, Häuser, Hausgärten ansniachen. Es fällt dies namentlich bei
den Waldungen sehr schwer ins Gewicht, da sie meist nur wenige Plan-
nummern bei einer großen Fläche besitzen. Andererseits würde der
Wegfall der Plannummern der Häuser, Hansgärten, Wege das Bild
etwas günstiger gestalten. Eine amtliche Zusammenstellung über die
Zu- und Abnahme der Parzellen im Laufe der Zeit existiert nicht.
Nun ist klar, daß da, wo Naturalteilung besteht, die Zahl der Grund
stücke, sei es infolge Teilung oder Zusammenlegung von Grundstücken,
fortwährend wechselt. Würde das Prinzip der Naturalteilung im Grab-
seld konsequent bis ans das Äußerste durchgeführt, so müßte die Zahl
der Plannummern ständig steigen, es müßte ein Zeitpunkt kommen, wo