Full text: Zur Revision des Fabrikgesetzes

   
     
    
    
    
  
   
   
    
  
  
     
  
     
  
  
  
  
  
  
  
  
   
    
  
     
„Die bewilligte tägliche Verlängerung der gesetzlichen 
Arbeitszeit darf nur in Notfällen 2 Stunden überschreiten. 
„Kinder unter 16 Jahren und Hausfrauen sind von den 
Ueberzeitbewilligungen auszuschliessen. ‘ Für Vorabende von 
Sonn- und gesetzlichen Festtagen dürfen solche Bewilligungen 
nur in Notfällen erteilt werden.“ 
Wir sind materiell mit diesem Vorschlage einverstanden, 
glauben aber, dass eine präzisere Fassung des Artikels, insbeson- 
dere die Nennung der Fälle, in denen — ausser in Notfällen — 
Veberzeitbewilligungen gestattet werden dürfen*), zweckmässig 
wäre. Als Gründe wurden bisher angegeben: pressante Arbeit, 
Wassermangel, Bauten, Reparaturen, Militärdienst, Rückstand in der 
Fabrikation, Betriebsstörungen, Beendigung chemischer und physi- 
kalischer Prozesse, besserer Geschäftsgang, Uebergang zu einer an- 
dern Produktion, Brandunglück, Saisonarbeit, Ausstellungsarbeiten, 
Mangel an brauchbaren Arbeitern. ‘Wir sind der Meinung, dass man 
mit den drei Begriffen : Arbeitsüberhäufung, Saisonarbeit und Notfälle 
auskommen sollte. Arbeitsüberhäufung liegt vor, wenn bei nOr- 
maler Arbeitszeit verbindliche Aufträge nicht innert ausbedungener 
Frist ausgeführt werden können; derartige Verlegenheiten dürfen aber 
nur ausnahmsweise vorkommen. -Saisonarbeit findet sich haupt- 
sächlich im Schneidergewerbe, in der Konfektionsindustrie und 
der Lebensmittelindustrie (Konservenfabrikation), wo innert kurzer 
Frist möglichst viel Arbeit geleistet werden muss; wird da die 
Arbeiterzahl vermehrt, so vergrössert sich dadurch in der Zwischen- 
zeit die Zahl der Beschäftigungslosen. Notfälle sind beispielsweise 
Maschinenbrüche, Kraftmangel, Brandunglück, Krankheiten, über- 
haupt Fälle, in denen es nicht möglich ist, die Arbeitskräfte für 
eine kürzere Zeit so zu vermehren, dass der Ausfall in der Ar- 
beitsleistung ausgeglichen werden kann. 
Im Allgemeinen ist zu sagen, dass die Tendenz, die Ueber- 
zeitbewilligungen einzuschränken, auch- im Interesse der Industrie 
zu begrüssen ist. Der Industrielle macht überhaupt nur ungern 
Von solchen Bewilligungen Gebrauch, weil sie für ihn wenig 
Vorteilhaft sind.**), Da sich aber bei den Lieferungsabschlüssen 
*) Vergl. Otto Lang. a. a. O. Seite 66. 
”) Vergl. Ausgewählte Schriften von Dr. Fridolin Schuler. Karlsruhe 
1905: Seite 100.
	        
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