Full text: Zur Revision des Fabrikgesetzes

   
Wir fassen diese Vorschriften in folgenden Antrag zusammen: 
   
Jugendliche Personen vom angetretenen sieb- ‘Art ı7. 
zehnten bis zum vollendeten achtzehnten Alters- 
jahre dürfen nicht zu Hilfs-, Sonntags- und Nacht- 
arbeiten verwendet werden. 
Damit wäre nun allerdings die in Artikel 16, Absatz 3, des 
geltenden Gesetzes enthaltene Ausnahmsbestimmung aufgehoben, 
lautend: 
„Bei Gewerben, für welche die Notwendigkeit des ununter- 
brochenen Betriebs gemäss Art. 13 bundesrätlich erstellt ist, 
kann der Bundesrat, sofern die Unerlässlichkeit der Mitwir- 
kung junger Leute gleichzeitig dargetan ist, zumal wenn es 
im Interesse tüchtiger Berufserlernung derselben selbst för- 
derlich erscheint, ausnahmsweise gestatten, dass auch Knaben 
von vierzehn bis achtzehn Jahren hiebei verwendet werden. 
Der Bundesrat wird jedoch in solchen Fällen für die jungen 
Leute die Nachtarbeit unter die Maximalzeit von elf Stunden 
festsetzen, Abwechslung, schichtenweise Verwendung und der- 
gleichen anordnen, überhaupt nach Erdaurung der Sachlage 
jede für diese ausnahmsweise Bewilligung im Interesse der 
jungen Leute und ihrer Gesundheit nötige Vorschrift und 
Garantie der Bewilligung beifügen.“ 
| Zur Begründung des Verbotes der Nachtarbeit für alle jugend- 
lichen Personen unter achtzehn Jahren machen die Fabrikinspek- 
toren*) geltend, die bei verschiedenen Anlässen vorgenommenen 
tThebungen hätten ergeben, dass nur zwei oder drei Fabriken von 
den ausnahmsweise erhältlichen Bewilligungen Gebrauch machen, 
WOgegen andere Betriebe der gleichen Industriebranche leicht ohne 
SC auskommen können. Das Argument, die jungen Leute müssten 
Sch frühzeitig an die Nachtarbeit gewöhnen, um vollwertige Ar- 
beiter zu werden, habe sich nicht als stichhaltig erwiesen. 
id Sen diese Auffassung werden besonders von der Glas- 
arbeiten ri wendungen erhoben, Bei der Flaschenfabrikation 
eV Wen je zwei Mann, Meister und Gehilfe (Motzer) zusammen, 
ventuell auch drei Mann, wobei der dritte als Lehrling unab- 
Angig von den übrigen Arbeitern ist. Ein intelligenter Jüngling 
*) Bericht an das Industriedepartefhent, Seite 44. 
   
   
    
   
   
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
   
     
  
      
  
    
   
    
  
  
  
  
  
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.