Full text: Zur Revision des Fabrikgesetzes

   
IV. 
Schutz für Leben und Gesundheit 
der Arbeiter. 
Der Artikel 34 der Verfassung ermächtigt den Bund, Vor- 
Schriften zum Schutze der Arbeiter gegen einen die Gesundheit 
Und Sicherheit gefährdenden Gewerbebetrieb zu erlassen. Das 
Fabrikgesetz spricht dann aber in den Artikeln 2 und 3 von 
Sicherung von Gesundheit und Leben. Wir haben diese 
CSSer zutreffende Bezeichnung im Titel verwendet. Die ungenaue 
4SSUung der genannten Gesetzesartikel und der Mangel einer 
Undesrätlichen Vollziehungsverordnung haben in der Praxis viele 
"Zukömmlichkeiten zur Folge gehabt. Darauf ist bei der Revision 
© Gesetzes Rücksicht zu nehmen. 
Allgemeines. 
; Die Fabrikinspektoren wiederholen in Artikel 2, Absatz 1, ohne 
"Sendwelche Aenderung den Wortlaut des Fabrikgesetzes von 1877: 
„In jeder Fabrik sind die Arbeitsräume, Maschinen und 
erkgerätschaften so herzustellen und zu unterhalten, dass 
dadurch Gesundheit und Leben der Arbeiter bestmöglich 
Sesichert werden.“ 
Abe halten eine Erweiterung für notwendig. Nicht nur „die 
abrik "ume, Maschinen und Werkgerätschaften sind in jeder 
Sonde En herzustellen und zu anferhalten, dass, 2, 
inne „die Fabriken sind hinsichtlich des äussern Baues, der 
erk —Anrichtung, der Unterbringung von Maschinen und 
SCrätschaften So herzustellen und zu unterhalten, dass... .“ 
    
    
   
   
   
     
  
  
     
  
    
    
    
	        
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