Full text: Zur Revision des Fabrikgesetzes

  
   
ZÜRICH, den 21. April 1906. 
An den Vorort 
. des Schweizerischen Handels- und Industrie-Vereins 
Zürich. 
Mit Zirkularen vom 13. Dezember 1905 und 9. Januar 1906 
haben Sie uns um eine Vernehmlassung zu dem Entwurfe des 
Eidgenössischen Fabrikinspektorats vom 31. Dezember 1904 für 
ein „Bundesgesetz betreffend die Arbeit in den Fabriken“ ersucht. 
Wir haben den Entwurf der Fabrikinspektoren durch eine 
Spezialkommission eingehend prüfen lassen. Die Kommission 
fand ihre Arbeit durch die Unübersichtlichkeit des Entwurfes 
sehr erschwert; sie vermisste an ihm vor allem eine logisch 
Tichtige Gliederung. Die Fabrikinspektoren scheinen es für an- 
gebracht erachtet zu haben, ihre Arbeit auf das Materielle zu 
beschränken. Sie begnügten sich damit, im grossen Ganzen die 
von ihnen vorgeschlagenen Neuerungen in die Artikel des be- 
Stehenden Gesetzes einzuschieben. Da nun aber unsere Kommis- 
sion im Laufe der Beratungen zu der Ueberzeugung kam, dass 
für die richtige Handhabung des Gesetzes, ja schon für die 
blosse Beurteilung der Revisionsvorschläge, eine klare und über- 
Sichtliche Disposition des ganzen Stoffes von wesentlicher Be- 
deutung sei, hat sie den Entwurf einer vollständigen redaktio- 
nellen Umarbeitung unterzogen. 
  
  
  
  
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.