ZÜRICH, den 21. April 1906.
An den Vorort
. des Schweizerischen Handels- und Industrie-Vereins
Zürich.
Mit Zirkularen vom 13. Dezember 1905 und 9. Januar 1906
haben Sie uns um eine Vernehmlassung zu dem Entwurfe des
Eidgenössischen Fabrikinspektorats vom 31. Dezember 1904 für
ein „Bundesgesetz betreffend die Arbeit in den Fabriken“ ersucht.
Wir haben den Entwurf der Fabrikinspektoren durch eine
Spezialkommission eingehend prüfen lassen. Die Kommission
fand ihre Arbeit durch die Unübersichtlichkeit des Entwurfes
sehr erschwert; sie vermisste an ihm vor allem eine logisch
Tichtige Gliederung. Die Fabrikinspektoren scheinen es für an-
gebracht erachtet zu haben, ihre Arbeit auf das Materielle zu
beschränken. Sie begnügten sich damit, im grossen Ganzen die
von ihnen vorgeschlagenen Neuerungen in die Artikel des be-
Stehenden Gesetzes einzuschieben. Da nun aber unsere Kommis-
sion im Laufe der Beratungen zu der Ueberzeugung kam, dass
für die richtige Handhabung des Gesetzes, ja schon für die
blosse Beurteilung der Revisionsvorschläge, eine klare und über-
Sichtliche Disposition des ganzen Stoffes von wesentlicher Be-
deutung sei, hat sie den Entwurf einer vollständigen redaktio-
nellen Umarbeitung unterzogen.