Gesamtübersicht.
R. Die Textilindustrie der europäischen Staaten.
Deutschland. — Großbritannien. — Frankreich. — Rußland.
Österreich-Ungarn. — Italien. — Schweiz. — Belgien. — Niederlande. — Spanien.
Portugal. — Schweden. — Norwegen. — Dänemark. — Finnland. — Türkei.
Rumänien. — Bulgarien. — Griechenland. — Serbien.
Gesamtübersicht
über die Textilindustrie der europäischen Staaten.
Die Ein- und Ausfuhr an Textilwaren.
Der Sammelbegriff Textilwaren umfaßt in diesem Falle sämtliche der
Textilindustrie zugehörigen Stoffe und bezieht sich auf die Rohstoffe und Er
zeugnisse derselben.
Die Bestimmung der Ein- und Ausfuhr erfolgte nach den amtlichen Handels
statistiken der einzelnen Staaten, wobei eine genaue Trennung der Baumwoll-,
Woll-, Seiden-, Leinen-, Jute- und Konfektionswaren vorgenommen wurde. Die
Halbwollwaren wurden unter die Woll-, und die Halbseidenwaren unter die
Seidenwaren eingereiht. Der Konfektionswarengruppe wurden auch die Posa
mentierwaren zugerechnet, weil sie eher zu dieser gehören als zur Baumwoll-,
Woll- oder Seidenwarengruppe, zu welchen sie bisher in den Handelsstatistiken
gezählt wurden. Nicht einbezogen wurden die Hanf- und Seilerwaren, Stroh
waren, auch wenn sie zu Bekleidungszwecken dienen, und ferner die künstlichen
Blumen, da diese alle nicht zu den eigentlichen Textilwaren gehören.
Es liegt in der Natur ähnlicher statistischer Daten, daß sie nicht als un
bedingte, sondern nur als Vergleichswerte aufzufassen sind.
Fehlerquellen sind möglich durch ungenaue Angaben der Absender in den
Deklarationen, durch unrichtige Führung der amtlichen Handelsstatistiken, was
besonders in den weniger entwickelten Staaten der Fall sein wird, und schließlich
dadurch, daß die ein- und ausgeführten Artikel in den verschiedenen Ländern
eine verschiedene Bewertung erfahren. Der letztere Fehler wäre verhältnismäßig
am leichtesten zu beheben. Bekanntlich erfolgt die Bewertung durch Vertrauens
männer der Industrie, die vom Staate ernannt werden und alljährlich die Werte
der einzelnen Artikel bestimmen. Die Sachverständigen arbeiten zwar in der ge
nauesten Weise, aber vorwiegend nur nach den in dem betreffenden Lande vor
waltenden Verhältnissen. Für die Folge müßte bei der Bewertung auf die