fullscreen: Die Staatsausgaben von Großbritannien, Frankreich, Belgien und Italien in der Vor- und Nachkriegszeit

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ausbruch am 7. Juli 1914 zu 91 vH zu Rüstungszwecken emittiert. Die italienischen rückzahlbaren An- 
leihen bewegen sich zwischen einem Zinsfuße von 2 vH und einem solchen von 6 vH und sind zu ver- 
schiedenen Zeitpunkten aufgenommen. 
Mit Ausnahme von Belgien haben die Vergleichsstaaten eine langfristige Schuld an Schatzanweisungen 
zu verzeichnen, die allerdings nicht von bedeutender Höhe ist. Es handelt sich hierbei in Großbritannien 
um 23/,- und 3prozentige Exchequer Bonds mit 3- bis 5jähriger, zum Teil noch längerer Rückzahlungsfrist, 
die auf den Inhaber lauten und mit Zinsabschnitten versehen sind. Sie werden gemäß der britischen 
Finanzterminologie als Unfunded Debt ausgewiesen, sind aber ihrem wirklichen Charakter entsprechend 
als langfristige, auf dem Kapitalmarkte aufgenommene fundierte Schuld anzusehen. Die von Frankreich 
ausgegebenen 6jährigen Obligations 4 Court Terme waren vor allem für die Bestreitung von Rüstungsausgaben 
bestimmt. In Italien sind 3- und 5jährige Buoni del Tesoro gemäß den Gesetzen von 1901, 1912 
und 1913 emittiert worden; sie haben sich also gerade in der Zeit vor dem Weltkriege stark vermehrt. 
Der Zinsiuß beträgt für die im Jahre 1901 ausgegebenen Schatzanweisungen 3,5, für die späteren 
Emissionen 4 vH. 
Von erheblicher Bedeutung sind für Frankreich, Belgien und Italien ferner die Summen, die als Kisen- 
bahnschuld auffreten und in den Übersichten S. 229 unter »sonstige fundierte Schuld« ausgewiesen werden. 
Ihre gesonderte Aufführung erscheint wichtig, da somit für diesen Teil der Staatsschuld die Verwendung 
zu »unmittelbar produktiven« Zwecken einwandfrei festgestellt ist. Die meist aus Anunuitäten be- 
stehende Schuld betrug in 
Frankreich... ee a 5. 4062.0 Millionen Ir. 
Belgien 0.0... 41ER 430,0 » » 
ee EA » Lire, 
Unter »sonstiger fundierter Schuld« sind ferner in Frankreich vor allem die Schulden gegenüber der 
Caisse des Depöts et Consignations ausgewiesen. Der eine Teil dieser Schuld bezieht sich mit 241 Mil- 
lionen fr. auf eine 3prozentige Anleihe, welche zur Bestreitung der Ausgaben der Chinaexpedition durch 
Vermittlung der Konsignationskasse aufgenommen wurde und deren Amortisation der Konsignations- 
kasse übertragen ist (Gesetz vom 6. Dezember 1901). Der zweite Posten von 403 Millionen fr. bezieht 
sich auf 3prozentige, in 22 Annuitäten rückzahlbare Obligationen, die der Tr6sor der Konsignationskasse 
für noch nicht zurückgezahlte Vorschüsse in Zahlung gegeben hat?). 
In Großbritannien erscheinen unter »sonstiger fundierter Schuld« die Terminable Annwities und Other 
Capital Liabilities?). 
3. Schwebende Schuld. 
Gegenüber der fundierten Schuld ist in der Vorkriegszeit die schwebende Schuld in allen vier 
Ländern von geringer Bedeutung. Sie besteht vor allem aus Schatzwechseln?), deren Lauffrist auf einen, 
drei, sechs oder höchstens zwölf Monate beschränkt ist. Für Großbritannien sind außerdem die 
Advances om the Credit of Ways and Means zu erwähnen, d. h. Vorschüsse, welche die Bank von England 
teils als Buchschuld, teils gegen Hinterlegung von Treasury Bills dem Schatzamte gewährt. Die Vor- 
schüsse waren ursprünglich reine Verwaltungsschulden, d.h. nur zur Deckung eines augenblicklichen 
Kassendefizits bestimmt und demzufolge am Schlusse jedes Etatjahres vom Schatzamt zurückzuzahlen. 
Während der Kriegsjahre nahmen diese Ways and Means Advances jedoch — wie schon an dieser Stelle 
erwähnt sei — den Charakter von Finanzschulden an, da es dem Treasury nicht mehr gelang, die Vor- 
schüsse jeweils am 31. März zurückzuzahlen. Die Finance Accounts von 1924/25 weisen noch immer am 
Ende des Rechnungsjahres nicht getilgte Ways and Means Advances in Höhe von 166,6 Millionen £ aus. 
Für Frankreich sind als »sonstige schwebende Schuld« die laufenden Rechnungen anzuführen, welche 
der Tresor sowohl mit öffentlichen Körperschaften, Kommunen, Departements, wie auch mit Privat- 
personen unterhält, die ihm freiwillig oder auf Grund besonderer Bestimmungen ihre disponiblen Summen 
we V ES stellen. Der Tresor besitzt jedoch mit dem von ihm gewährten niedrigen Zinssatze von 
2, is 2,75 vH bei der Koexistenz der kurzfristigen, höher verzinslichen Schatzwechsel und der 
Konkurrenz der Banken für die freien Fonds der Privatwirtschaft keine genügende Anziehungskraft. 
Das italienische Schatzamt steht im Kontokorrentverkehr mit der Cassa dei Demositi_e_Prestiti sowie 
mit dem [/stituto Nazionale delle Assieurazioni. Sociali. 
*) Es handelt sich Vorschüsse für di versi i . 7 an ee ; w 
der Schul. wid Wezhhnbasen, für die Rapokiton muenchen Kart u gegen LE Ywteren für die Kigeld fe 
Konzession an die Compagnie du Canal du Midi. 
*) Vgl. 8. 214. 
°) In_Großbritannien Treasury Bills, in Frankreich und Belgien Bons du_Tr6sor, in Italien Buoni del Tesoro Ordinarii 
-) 7
	        
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