Reparaturen mit der Bahn zu verschicken, denn der‘ Versand des ganzen
Wagens zu Reparaturzwecken ist meist zu umständlich und kostspielig.
In Buenos-Aires wird für Automobile eine innere Abgabe in folgenden Automobil-
Abstufungen erhoben: steuer in
DE ‘ . - - Buenos Aires.
1. zweisitzige kleine Wagen (Voiturettes) bis 40 HP: 50 $ m/n.
2. Kleine Wagen mit mehr als 2 Sitzen und geschlossene Wagen
bis 10 HP: 80 $ m/n.
3. Offene Wagen im allgemeinen von 11 bis 40 HP: 150 $ m/n.
4. Elektrische Automobile im allgemeinen: 120 $ m/n.
5. Jedes Automobil über 40 HP: 300 $ m/n.
6. Motorzweiräder: 25 $ m/n.
Gesetze und Verordnungen.
Innere Steuer auf Riech- und Schönheitsmittel.
Den Entwurf des Gesetzes, das inzwischen unter Nr. 89030°am 27. Sep-
tember 1912 erlassen wurde, haben wir im Vorjahre in Heft 5 unserer Mit-
teilungen gebracht. Nach den unterm 10. Dezember 1912 erlassenen Ausfüh- Ausführungs-
rungsbestimmungen werden die für Parfümerien, Toilettegegenstände und medi- Enten
zinische Spezialitäten festgesetzten Steuern für jede Einheit im Einzelverkaufe
nach dem Preise berechnet, den‘ der Verbraucher oder das Publikum zu
zahlen hat. Die Einführer müssen der Verwaltung der inneren Steuern diesen
Preis angeben, bevor sie die steuerpflichtigen Gegenstände aus dem Zollamt
herausnehmen. In den Manifesten und Teilmanifesten, welche der Zollbehörde
behufs Abfertigung der im Gesetze Nr. 8930 aufgeführten Gegenstände ein-
gereicht werden, muß außer den von der Zollverwaltung geforderten Angaben
auch die Menge der der inneren Steuer unterliegenden Einheiten angegeben
werden. Die‘ innere‘ Steuer wird ‚von‘; der Zollverwaltung zusammen mit den
Einfuhrzöllen: erhoben... Außer den vorstehend bezeichneten Schriftstücken muß
der Behörde für innere Steuern ein Verzeichnis in doppelter Ausfertigung
eingereicht werden, worin anzugeben sind: die abzufertigenden Einheiten,
Verkaufspreise und die übrigen Angaben, die in den von der Behörde zu
erteilenden Formularen angegeben sind. Die Zollpapiere werden mit den
darauf vermerkten Zahlungsbescheinigungen den Beteiligten zurückgegeben.
Falls die Ware aus dem Ausland schon mit Steuerzetteln beklebt ‚eingeht,
muß dies in allen vorher erwähnten Schriftstücken zum Ausdruck gebracht
werden.
Die Waren, welche aus den großen Verpackungen, in denen sie ein-
geführt worden sind und von den Einführern verkauft werden sollen, nicht
herausgenommen worden sind, können in ihren ursprünglichen Aufmachungen
bleiben, ohne mit Steuerzetteln beklebt zu sein. Die Einführer müssen dann
aber auf jedes Packstück einen Kontrollzettel (nach amtlichem Formular),
der ihnen: von der Behörde gegeben wird; aufkleben. Darauf sind anzugeben:
die Zahl der steuerpflichtigen Einheiten, ihre Art, Tag der Abfertigung, Name
und Wohnort des Einführers, der Gesamtbetrag der‘ Steuer. Außerdem müssen
die „Kontrollzettel den. Vermerk enthalten, daß jeder, welcher die größere
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