Full text: Denkschrift betreffend die Neuregelung der handelspolitischen Beziehungen Deutschlands zu den Vereinigten Staaten von Amerika

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diese dann ohne weiteres bezüglich der 
betreffenden Artikel dem Vertragspartner 
zu gute kommen. 
In einem derartigen Falle wäre also die 
bedingte Meistbegünstigung mit der unbedingten 
verschmolzen mit der Maßgabe, daß das Geltungs 
gebiet der unbedingten Meistbegünstigung ein be 
schränktes bliebe, nur auf bestimmte Artikel sich 
erstreckte. 
III. 
Wenn wir uns somit für die spezifizierte 
Reziprozität aussprechen, so dünkt es uns für weitere 
Klarstellung derselben rätlich, kurz darzutun, wie 
die Amerikaner selbst die spezifizierte 
Reziprozität handhaben. 
Die Union hat seit 1890 insgesamt 28 Tarif 
abkommen geschlossen, wovon eine große Anzahl 
allerdings nicht ratifiziert worden ist. Sie ist 
dabei immer in einer Art und Weise verfahren, 
daß keiner ihrer Vertragspartner sagen 
konnte, er sei im vollen Umfange in der 
Union meistbegünstigt. 
a) In den Jahren 1891 und 1892 operierte die 
Union den europäischen und amerikanischen Staaten 
gegenüber mit der Sektion III des McKinleytarifes 
und drohte, den Zucker, Kaffee, Tee und die Häute 
aus denjenigen Ländern, die auf Erzeugnisse der 
amerikanischen Landwirtschaft unverhältnismäßig 
hohe Zölle erhöben, miteinemStrafzoll zu belegen, 
während die entsprechenden Produkte der übrigen 
Länder zollfrei eingehen sollten. Auf dieser Grund 
lage kamen Abkommen der Union zustande mit 
Brasilien vom 31. Januar 1891, 
Spanien (bez. Kuba und Portoriko) v. 16. Juni 1891, 
San Domingo vom 4. Juni 1891,* 
Salvador vom 30. Dezember 1891, 
Großbritannien (bez. der westindischen Besitzun 
gen) vom 1. Februar 1892, 
Nicaragua vom 11. März 1892, 
Guatemala vom 30. Dezember 1892, 
Deutschland (Saratogaconvention) vom 30. Januar 
1892. 
Honduras vom 29. April 1892, 
Österreich-Ungarn vom 25. Mai 1892. 
Dazu kamen zwei nichtratifizierte Abkommen 
mit Costa Rica und Frankreich. 
Alle diese Verträge waren geschlossen im 
Hinblick auf Sekt. III des Tarifgesetzes von 1890. 
Das Maß des Entgegenkommens der Union 
war ganz genau umgrenzt. Von den zehn Vertrags 
staaten aber, die oben aufgezählt sind, war keiner 
so gut gestellt wie Hawai auf Grund des Ab 
kommens vom Jahre 1875, das diesem Lande ver 
traglich die Zollfreiheit für viel mehr Produkte
	        
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