Metadata: Nationale Bodenreform

die Zusammengehörigkeit von Individualismus und So- 
zialismus eingetreten. Die Menschheit sei ihres Ur- und 
Grundrechts, des Rechts auf gemeinsamen Nutzbesitz der 
Muttererde durch einzelne beraubt worden, Der Privat- 
besitz an Grund und Boden sei die Ursache aller Unfrei- 
heit und aller sozialwirtschaftlichen Drangsale. Es sei die 
Pflicht aller Sozial- und Wirtschaftreformer, ihre Re- 
formbestrebungen mit aller Kraft zunächst einzig und 
allein darauf zu richten, daß das Recht auf privates Ei- 
gentum am Erdboden aufgehoben werde. 
Sein neues Werk erschien unter dem Titel: „Vom 
rechten Staate“ Braunschweig 1894). Es enthielt sechs 
staatsphilosophische Abhandlungen. Eine davon war der 
Grundrentenssteuer als einziger Steuer gewidmet. Back- 
haus sagte, daß der Gedanke der Bodenbesitzreform nach 
dem scheitern der physiokratischen Bewegung des 18. 
Jahrhunderts lange Zeit geschlummert habe. Erst seit 
einem Jahrzehnt sei der Gedanke wieder zu neuem und 
wie es scheine kraftvollem Leben erwacht (Seite 89). Der 
Kardinalgrundsatz sei: 
„Der Privatbes it an Grund und Boden der 
Erde muß das ge meinsame Eigentum aller 
Bürger eines Staates werden!“ 
Er verlangte aber, daß die rechte Art der Durchfüh- 
rung jedem Lande überlassen werden müsse (S. 93). Das 
habe Henry George verkannt, als er das Banner der 
Single tax erhoben habe. Er habe diese Steuer nicht nur 
für sein Land, sondern für alle Länder verlangt. Die 
Einführung der Single tax sei ihm keine Zweckmäßigkeit- 
frage, sondern die Prinzipienfrage der Reform (S. 95). 
Backhaus beklagte mit Recht, daß George in seinem 
offenem Briefe an den Papst Leo X1I., die unbeschränkte 
Konkurrenz für genau so notwendig zur Gesundheit des 
industriellen und des sozialen Organismus erklärt habe, 
wie die freie Zirkulation des Blutes unentbehrlich sei zur 
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