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Das gewerbliche Genossenschaftswesen.
Die Handwerker.Genossenschaflen sind an
sich Einrichtungen der Handwerksförderung,
weshalb sie in den Rahmen dieser Denkschrift
passen. Soweit in Beziehung auf das Genosssen-
schastswesen der Handwerkskammer eine
Tätigkeit obliegt, hat sie sich nach dem Statut
auf die Unregung zu beschränken, sich aber
der unmittelbaren Unterstützung besonders der
finanziellen einzelner Genossenschaften zu ent-
halten. Das hat der Minister für Handel
und Gewerbe in cinem Erlaß noch besonders
ausgesprochen, nachdem die Kammer schon
mehrere Genosscnschaften durch Beihülfen
unterstützt hatte. Uuf dem ihr dadurch zu-
gewiescnen engern Gebicte wirkte die kammer
mit um so größerm Eifer, als sie in der
Genossenschaft eines der wertvollsten Miltel
zur Förderung des Handwerks sieht.
Die Kammer regte teils die Handwerker
und namentlich die Innungen an, Genossen-
schaften zu bilden oder besstchenden Genossen-
schasten beizutreten, teils regte sie die Genossen-
schasten selbst an zur Erweiterung und zum
zweckdicnlichen Uusbau ihrer Tätigkeit, sowie
zum Unschluß an einen Revisions- und In-
struktions verband. Die Anregung geschah
sowohl durch Vorträge in Handwerker- und
Innungsversammlungen als auch durch das
Korrespondenzblatt, das regelmäßig belehrende
und aufklärende Uufsätze über genossenschaft-
liche Fragen trachte und die Geschäfts-
abschlüsse der Genossenschaften besprach. Die
Errichtung von Genossenschaften förderte die
Kammer durch Rat und Tat; sie stellte den
Handwerkern auf Wunsch sachverständige
Berater bei der Ausarbeitung von Statuten
und von Geschäftsgrundsätzen kostenfrei zur
Verfügung und überließ den Genossenschaften
Musterstatuten und Geschäftspapiere.
Der Unregung der Kammer standen die
Handwerker nicht ohne Verständnis gegen-
über und dank diesem und anderen Umständen,
die die Genossenschaftsbildung günstig beein-
flußten, entwickelte sich das Genosssenschafls-
wesen im Kammerbezirk verhältnismäßig gut.
Darin sind zur Zeit vertreten:
60 Kredil.Genossenschafsten
11 Rolsstoff- n
Produktiv- s.
Z3 Verwertungs- q,
zusammen 105 Genossenschaften mit
etwa 8451 Mitgliedern. i
Zur bessern und nachdrücklichern Wahrung
der Geschäftsinteresssen regte die Kammer
die Genossenschaften derselben Urt zur Kartel-
lierung an, was bei den Schuhmacher-
und Schneider-Rohstoffgenossenschafsten gelang,
die heute je einen großen Zentralverband
haben. Den Zentralverband der Schuhmacher-
genosscnschaîften unterstüßüte die Kammer
außerdem durch eine Beihülfe von 50 ME.
zu einer Ugitationsreise. Beide Zentral-
Verbände sind der Entwicklung der Genossen-
schaften sehr förderlich gewesen und haben
insbesondere für den gemeinschaftlichen Ein-
kauf und für den Verkehr mit den Grossissten
und Fabriken sich gut bewährt.
Damit die Genosssenschaften größere Uuf-
träge und Lieferungen erhielten, ersuchte die
Kammer die verschiedenen Behörden, bei
der Vergebung von Urbeilen und Liefe-
rungen die Genossenschaften der Handwerker
zu beröcksichtigen. Diese Unregung war
nicht ganz fruchtlos, denn einzelne Genossen-
schaften, z. B. in Essen und Remscheid, er-
hielten Urbeiten überwiesen. Wo die Un-
regung nicht fruchtete, trug die Schuld hieran
nicht immer die Behörde.
Was der Staat zur Förderung des Ge-
nossenschaftswesens tut, suchte die Kammer
möglichst den Genossenschaften ihres Bezirks
zugute kommen zu lassen. Durch Vermittlung
der Kammer erhielten aus Mitteln des
Staates folgende Genossensschaften eine Bei-
hülfe zu den Kosten der ersten Einrichlung:
Handweiker-Ureditgenossenschaft Bockum 200
Mk., Volksbank Rellinghausen 200 Mark,
Schneider Genossenschaft Grefrath 150 Mk.,