fullscreen: Der Haushalt des Kaufmannsgehilfen

der Uebertragung blieben wir in steter Fühlungnahme mit den buchführenden 
Haushaltungen, um durch Rückfragen unklare Eintragungen und scheinbare 
Fehlbeträge aufzuklären oder fehlende Posten, deren Eintragung augenschein— 
lich vergessen worden war, wie z. B. Steuern, Gehalt, Versicherungen, Miete 
u. dgl., zu ergänzen. Gegen Ende des Jahres wurde an ?Wntliche buchführen— 
den Haushaltungen ein Fragebogen versandt, der die berufliche Stellung im 
Betriebe, die Art der Gehaltsbemessung, die Wohnungsverhältnisfe und 
nähere Angaben über den Urlaub erforschen sollte. Schon im Laufe des 
Jahres 1926 wurden die Endsummen der statistischen Hilfsbogen auf die für 
jeden Haushalt angelegte Jahresrechnung übernommen. Diese Jahresrech⸗ 
nungen wurden von Vierteliahr zu Vierteliahr rechnerisch abgeschlossen und 
nachgeprüft. 
Von den 350 vollständigen Jahresabrechnungen, die zu Anfang des 
Jahres 10927 vorlagen, sind 290 der allgemeinen Auswertung unterzogen 
und zu dem Tabellenwerk verarbeitet worden, über das diese Schrift berichtet. 
Die übrigen Jahresrechnungen stammen von stellenlosen (14 Jahresrech- 
nungen) und von ledigen Kaufmannsgehilfen (21 Jahresrechnungen). Der 
Haushalt des Stellenlosen wird im Rahmen dieser Schrift (vgl. Seite 56) 
einer Sonderbetrachtung unterworfen, während die Haushaltungsrechnungen 
von ledigen Kaufmannsgehilfen, bei denen man von einer Haushaltungs⸗ 
führung im üblichen Sinne nicht sprechen kann, später an anderer Stelle 
veröffentlicht werden. 25 Jahresrechnungen konnten aus mancherlei Er— 
wägungen heraus nicht ausgewertet werden. So hatten wir z. B. eine Anzahl 
von Haushaltungen mit erwachsenen mitverdienenden Kindern, die große 
Teile ihres Einkommens außerhalb der Familienwirtschaft verausgabten. Da 
in diesen Fällen eine Erfassung der sämtlichen Einnahmen und Ausgaben der 
Haushaltungen nicht möglich war, mußten wir die Haushaltungen mit er—⸗ 
wachsenen mitverdienenden Kindern, soweit es sich nicht um Lehrlinge han⸗ 
delte, die ihre Bezüge voll an die Hauswirtschaft abführten, ausschalten. Auch 
die Haushaltungen, in denen die Ehefrau regelmäßig einen Mittagstisch 
gab, konnten zum Teil nicht berücksichtigt werden, da in diesem Fall die Aus— 
gaben für Ernährung zu groß gewesen wären, eine Aufrechnung gegen die 
Einnahmen aus dem Mittagstisch aber nicht möglich war. Andere Rechnungen 
wurden wegen Unzuverlässigkeit der Angaben, wegen Unvollständigkeit, wegen 
Unselbständigkeit der Haushaltungsführung u. ä. nicht in die endgültige Aus— 
wertung miteinbezogen. Die Aussonderung dieser Haushaltungsrechnungen 
wurde nach dem Grundsatz vorgenommen, daß der endgültigen Statistik nur 
Material unterlegt werden dürfte, das vollständig und zuverlässig war. Als 
Beispiel für einen Fall, der uns veranlaßte, das Budget nicht auszuwerten, 
sei die Hauswirtschaftsrechnung eines Kaufmannsgehilfen erwähnt, der einige 
hundert Mark Ausgaben nicht notiert hatte, da er mit seiner Frau „keine 
Auseinandersetzungen“ wegen dieser Ausgaben bekommen wollte. Man kann 
aus diesem Beispiel auch ersehen, wie schwierig es ist, statistisch in die Ein— 
nahmen⸗ und Ausgabengestaltung der Privathaushaltung einzudringen. 
Wir hatten auch mit einer Schwierigkeit ju kämpfen, die bei 
jeder Haushaltungsstatistik eine Rolle spielen dürfte. Es 
war sehr schwierig, minderbemittelte Familienzufr
	        
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