Versicherungsbeiträge und Entschädigungsleistungen
der Arbeiterversicherung.
In den Jahren 1889/90 bis einschließlich 1911 — spätere Zahlen
stehen in der hier erforderlichen Detaillierung nicht zur Verfügung —
wurden in dem ganzen Wirkungsgebiete des Krankenversicherungs-
gesetzes, jedoch ohne die Eisenbahnbetriebe, an Versicherungsbeiträgen
956,144.605 K eingehoben und an Entschädigungen 846,531.936 K aus-
bezahlt. Ebenso wurden für die Unfallversicherung ohne die Eisen-
bahnbetriebe in den Jahren 1889/90 bis einschließlich ı912 an Bei
trägen 457,928.782 K eingehoben und an Entschädigungen 267,074.028 K
ausbezahlt. Die entsprechenden Zahlen für Niederösterreich sind:
Versicherungsbeiträge:
a) für die Krankenversicherung . . . . 313,149.423 K
bb): „ Unfallversicherung. . ‚ 130,947.577 K
Entschädigungsleistungen:
a) aus der Krankenversicherung . . . . 268,875.189 K
b) wi mi Unfallversicherung u u 82,634.505 K
An Unfallversicherungsbeiträgen mußte im Vergleiche zu den
Barentschädigungen wesentlich mehr einbezahlt werden, weil ent-
sprechend dem gesetzlichen Finanzsystem die über das Unfallsjahr
hinausreichenden Entschädigungsverpflichtungen kapitalisch zu bedecken
sind, welcher Anforderung allerdings nicht im vollen Maße, sondern
bis 1912 nur mit 71'1°%, im ganzen Geltungsgebiete des Gesetzes und
mit 61°0°%, in Niederösterreich entsprochen werden konnte.
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